Unsere Bordrolle
Die Aufgaben auf den Schiffen der DSR
Sich für den Beruf eines Seemannes zu
entscheiden, braucht einen frühzeitigen Entschluss, um sich physisch
und psychisch auf die schwere Aufgabe vorbereiten zu können. Der
Beruf verlangt einen ganzen Mann mit gesundem Geist und Körper,
einen starken Willen, Kameradschaftssinn, Mut, Härte, Energie und
Ausdauer, Sportlichkeit, schnelle Reaktionsfähigkeit und Disziplin. Nach (2)
In
diesem Beitrag werden die Aufgaben von seemännischen Berufen in der
Handels- und Passagierschifffahrt der DSR mit dem Stand von 1978 wie
in der Reihenfolge des Katalogs (1) umrissen. Teilweise gibt es sie
heutzutage so nicht mehr. Der politische Aspekt wurde weitgehend
"entschärft", weil es hier um die maritime Tradition geht.
Rechts neben der behördlichen Berufsbezeichnung sind bordeigene
Synonyme genannt, soweit bekannt. Die Textbildchen in der linken
Spalte zeigen nach einem Klick die Zuordnungen >tdw - Fahrtbereich
- Heuergruppe< (ohne konkrete Beträge).
Die Aufgaben der Besatzungsmitglieder im Notfall zeigen wir hier
bereits unter Sicherheitsrolle
1967.
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Grafik: SSMR ("Tradi",
Kartenraum) | Foto/Repro: ABa, HH, 2006/2019
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Übersicht zur
Navigationshilfe in diesem Beitrag:
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Kapitän
CAPTAIN,
MASTER
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Der Alte, Käpt'n
Tätigkeit:
Führt das Schiff selbständig und eigenverantwortlich in
nautischer, technischer und ökonomischer Hinsicht. Leitet die
Mannschaft zur Erfüllung der dem Schiff gestellten Aufgaben an,
gibt notwendige Anweisungen und kontrolliert die Durchführung der
Aufgaben.
Vertritt die staatlichen Interessen an Bord und im Ausland. Sorgt
für die Verbesserung der Technologie und des Gesundheits- und
Arbeitsschutzes sowie für die Qualifizierung der Besatzung und
Ausbildung der Lehrlinge. Nimmt rechtlich alle Aufgaben wahr, die
Besatzung, Passagiere, Schiff und Ladung betreffen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Leitung des Schiffsbetriebes, für die
Erfüllung der ihm und den Mitgliedern der Besatzung übertragenen
demokratischen, ökonomischen und Bildungs- und Erziehungsaufgaben
sowie für die Sicherheit der Besatzung, der Passagiere, des
Schiffes und der Ladung. Sorgt für die Einhaltung der
Gesetzlichkeit und Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutzes sowie des Selbstschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss
nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche
Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise.
Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den
Ausbildungsdokumenten. Hat umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet
des nationalen und internationalen Seerechts, des Handelsrechts
und des Völkerrechts. Wird berufen bzw. ernannt. |
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Politoffizier
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Politnik
Tätigkeit:
Ist Stellvertreter des Kapitäns für die politische Arbeit, erfüllt
alle Aufgaben in engem Zusammenwirken mit dem Kapitän. Leitet den
gesamten politisch-ideologischen Erziehungsprozess des Kollektivs
zu klassenbewusst denkenden und handelnden Seeleuten. Mobilisiert
das Kollektiv zu hohen Leistungen im Kampf um die Verwirklichung
aller politischen und ökonomischen Aufgaben und sichert die
Durchsetzung sozialistischer Leitungsprinzipien und
Verhaltensweisen an Bord.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die umfassende Erfüllung aller ihm übertragenen
politischen und ökonomischen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Parteischulabschluss nach und hat einen
Hochschulab- schluss auf dem Gebiet der Seeverkehrswirtschaft.
Verfügt über umfangreiche politisch-ideologische Kenntnisse und
besitzt die Fähigkeit zur Leitung von Kollektiven. |
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Erster Offizier
1ST OFF,
1ST MATE
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Chief mate, Erster, ENO
Tätigkeit:
Ist der ständige Vertreter des Kapitäns und als Wachoffizier
(auf See 8-12/20-24; im Hafen 8-16) tätig, kontrolliert die
ordnungsgemäße Ausrüstung des Schiffes für die bevorstehenden
Reisen und führt das Schiffstagebuch. Leitet die Manöverstation
Brücke, ist gegenüber den nautischen Offizieren und den
Besatzungsmitgliedern, die in seinem Arbeitsbereich tätig sind,
weisungsbefugt. Organisiert die Be- und Entladung des Schiffes, führt
die entspr. Unterlagen (Stauplan) und arbeitet mit Beauftragten
der Kooperationsbetriebe in Bezug auf den Umschlag der Ladung
zusammen. Überwacht den Trimm- und Stabilitätszustand und das
sichere Liegen des Schiffes im Hafen und auf der Reede. Ist in
Fragen der Sicherheit und Ordnung neben dem Kapitän gegenüber
allen an Bord befindlichen Personen weisungsbefugt. Leitet die
Qualifizierung der Besatzungsmitglieder in nautisch-seemännischer
Hinsicht und regelt auf Schiffen ohne Wirtschaftsoffizier die
Arbeitsorganisation im Wirtschaftsbereich.
Verantwortung:
Ist für die ordnungsgemäße und sichere Stauung der Ladung unter
Berücksichtigung nationaler und internationaler gesetzlicher
Bestimmungen und für den ordnungsge- mäßen Ablauf des Lade- und
Löschprozesses verantwortlich. Ist verantwortlich für die
Auswertung der nautischen Dokumentation, für die Einhaltung der
Revisions- und Testiertermine des Decks-, Sicherheits- und
nautischen Sektors und für eine optimale Auslastung des Schiffes
sowie für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss
nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche
Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise
und mehrjährige Berufserfahrung in der Handelsschiffahrt. Verfügt
über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat
umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des nationalen und
internationalen Seerechts, des Handelsrechts und des Völkerrechts. |
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II. Nautischer Offz.
2ND OFF,
2ND MATE
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Zweiter, Second
Tätigkeit:
Leitet als Wachoffizier (auf See 12-16/0-4; im Hafen 16-24) die
Wachgänger an und kontrolliert die Einhaltung der gegebenen
Anweisungen. Leistet Zuarbeit für den Ladungsdienst. Übernimmt
auf Schiffen ohne Arzt die medizinische Betreuung der Besatzung.
Sorgt für die Vollständigkeit, Einsatzbereitschaft, Wartung,
Bestellung, termingerechte Testierung und Kontrolle aller Anlagen
und Geräte zur Gewährleistung der Schiffssicherheit.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf während
seiner Wache auf See und im Hafen, für die Organisation des
Aufgabenbereiches Sicherheit sowie für die Einhaltung der
Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzes sowie des Selbstschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss
nach und besitzt das It. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche
Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise.
Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den
Ausbildungsdokumenten. Hat umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet
des nationalen und internationalen Seerechtes, des Handelsrechtes
und des Völkerrechtes. |
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III. Nautischer Offz.
3RD OFF,
3RD MATE
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Dritter
Tätigkeit:
Leitet als Wachoffizier (auf See 16-20/4-8; im Hafen 0-8) die
Wachgänger an und kontrolliert die Einhaltung der gegebenen
Weisungen. Stellt vor Auslaufen die Seekarten und die nautische
Dokumentation zusammen und macht die Brücke für die Reise
seeklar. Leistet Zuarbeit zur Aufstellung der
Ladungsdokumentation. Sorgt für die Pflege, Bestellung, Reparatur
und Testierung sämtlicher nautischer Geräte und Hilfsmittel.
Berichtigt ständig die nautische Dokumentation, führt einen
Nachweis darüber sowie die Anwesenheitsliste.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den richtigen Arbeitsablauf während
seiner Wache auf See und im Hafen, für die ständige
Bereitstellung aller nautischen Geräte und Hilfsmittel und für
die laufende Berichtigung sämtlicher nautischer Karten und Bücher
sowie für die Führung der Tagebücher.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss
nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche
Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise.
Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den
Ausbildungsdokumenten. Hat Kenntnisse in der nationalen und
internationalen Schifffahrtspraxis. |
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Schiffsarzt/-ärztin
& Schwester
DOCTOR
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Der "Doc" und eine zweite medizinische Fachkraft
Stellen die
medizinische Versorgung an Bord sicher und tragen Verantwortung für
die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Auf
Schiffen mit mehr als 50 Personen an Bord und längeren Fahrten
(betrifft Lehrfrachter, Urlauber- und nur die
Typ-IV-Frachtschiffe) musste ein Schiffsarzt an Bord sein. Dessen
Qualifikationen wurden durch nationale Vorschriften geregelt.
Weitere medizinische Fachkräfte kamen auf Schiffen mit mehr als
100 Personen an Bord (Lehrfrachter und Urlauberschiffe) zum
Einsatz. Medizinisches Personal an Bord wurde vom Medizinischen
Dienst des Verkehrswesens der DDR gestellt und unterlag nicht der
Beheuerung durch die DSR. |
Siehe auch
besonders unsere detaillierten Ausführungen unter "Schiffe - Schiffstechnik
& Seemannschaft - 4. Kost & Logis - Das
Hospital". |
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Ltd. Funkoffizier
CHIEF RADIO OFF
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(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Organisiert und gewährleistet die Durchführung der
internationalen Funksicherheits- wache, führt den Funk- und
Funksicherheitsdienst gemäß den nationalen und internationalen
Bestimmungen und Verordnungen durch, sorgt durch Kontrolle,
Betrieb, Wartung und Reparatur für die ständige
Einsatzbereitschaft und Funktionstüchtigkeit der Funk- und
Ortungsfunkanlagen. Reguliert und kontrolliert die
Funkbetriebsabrechnung und -nachweisführung. Leitet und
kontrolliert den Einsatz der ihm unterstellten Funkoffiziere und
unterstützt diese in ihrer Qualifizierung. Ist Fachberater des
Kapitäns auf dem Gebiet des Seefunkdienstes.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Sicherstellung, Durchführung und
Aufrechterhaltung der Funksicherheitswache, des Funkbetriebs und
Funksicherheitsdienstes sowie für den öffentlichen, dienstlichen
und privaten Funknachrichtendienst des Schiffes unter Beachtung
und Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen und betrieblichen
Bestimmungen und Weisungen, für den Einsatz, die
Einsatzbereitschaft und Funktionstüchtigkeit der Funk- und
Funkortungsanlagen, deren Wartung, Reparatur und Werterhaltung, für
die ordnungsgemäße Funkbetriebsabrechnung und Nachweisführung,
die Einhaltung der Revisions- und Abnahmetermine sowie die
Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Hochschulabschluss, besitzt das lt.
Seeschiffsbesetzungsordnung und Schiffsstellenplan erforderliche
Seefunkzeugnis 1. Klasse. Hat Berufserfahrung in der Handelsflotte
und Kenntnisse in der Hochfrequenztechnik, Schiffselektronik und
im Funkbetriebsdienst. Hat Sprachkenntnisse entsprechend den
Ausbildungsdokumenten. Besitzt das
"Gesundheitspflegezeugnis" und den "Befähigungsnachweis
für Arbeitsschutz und technische Sicherheit" sowie die
"Zulassungen zum Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Funkoffizier mit
Seefunkzeugnis 1. Klasse
1ST RADIO OFF,
1ST RADIO OPER
|
Funker
Tätigkeit:
Gewährleistet die Durchführung der internationalen
Funksicherheitswache, führt den Funk- und Funksicherheitsdienst
gemäß den nationalen und internationalen Bestimmungen und
Verordnungen durch, sorgt durch Kontrolle, Betrieb, Wartung und
Reparatur für die ständige Einsatzbereitschaft und Funktionstüchtigkeit
der Funk- und Ortungsfunkanlagen. Nimmt die Funkbetriebsabrechnung
und -nachweisführung vor. Ist Fachberater des Kapitäns auf dem
Gebiet des Seefunkdienstes.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Sicherstellung, Durchführung und
Aufrechterhaltung der Funksicherheitswachen, des Funkbetriebs und
Funksicherheitsdienstes im Rahmen des internationalen und
nationalen Seefunkdienstes sowie für den öffentlichen,
dienstlichen und privaten Funknachrichtendienst des Schiffes unter
Beachtung und Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen und
betrieblichen Bestimmungen und Weisungen, für den Einsatz, die
Einsatzbereitschaft und Funktionstüchtigkeit der Funk- und
-ortungsanlagen, deren Wartung, Reparatur und Werterhaltung, für
die ordnungsgemäße Funkbetriebs- abrechnung und -nachweisführung,
die Einhaltung der Revisions- und Abnahmetermine sowie für die
Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Hochschulabschluss und besitzt das lt.
Seeschiffsbesetzungsordnung und Schiffsstellenplan erforderliche
Seefunkzeugnis 1. Klasse. Hat Sprachkenntnisse entsprechend den
Ausbildungsdokumenten. Hat Kenntnisse in der Hochfrequenztechnik,
der Schiffselektronik und im Funkbetriebsdienst, besitzt das
"Gesundheitspflege- zeugnis" und den "Befähigungsnachweis
für Arbeitsschutz und technische Sicherheit" sowie die
"Zulassungen zum Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Funkoffizier mit
Seefunkzeugnis 2. Klasse
2ND RADIO OFF,
2ND RADIO OPER |
Funker
Tätigkeit:
Siehe wie vor beim Funkoffizier mit Seefunkzeugnis 1. Klasse.
Verantwortung:
Siehe wie vor beim Funkoffizier mit Seefunkzeugnis 1. Klasse.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Hochschulabschluss und besitzt das lt.
Seeschiffsbesetzungsordnung und Schiffsstellenplan erforderliche
Seefunkzeugnis 2. Klasse. Hat Sprachkenntnisse entsprechend den
Ausbildungsdokumenten. Hat Kenntnisse in der Hochfrequenztechnik,
der Schiffselektronik und im Funkbetriebsdienst, besitzt das
"Gesundheitspflege- zeugnis" und den "Befähigungsmachweis
für Arbeitsschutz und technische Sicherheit" sowie die
"Zulassungen zum Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Ltd. Techn. Offz.
CHIEF ENG
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Chief, LTO
Tätigkeit:
Leitet den technischen Dienstbereich und ist der technische
Berater des Kapitäns. Hat den reibungslosen Einsatz der
technischen Anlagen zu organisieren. Führt die technische
Dokumentation und leitet den komplexen Schiffsbetriebsdienst. Überwacht
die rechtzeitige Bestellung, Übernahme und Lagerung der für die
Reise erforderlichen Verbrauchsstoffe, Reserveteile und Ausrüstungsgegenstände.
Führt die Reparatur- und Ersatzteilplanung für alle Anlagen
durch. Wird bei betrieblichen Erfordernissen in den Wachdienst
einbezogen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die technische Einsatzbereitschaft des
Schiffes sowie für die gesamten Werterhaltungsarbeiten und für
die Qualifizierung der ihm unterstellten Besatzungsmitglieder, Ist
verantwortlich für die Entwicklung des Neuererwesens, für die ständige
Einhaltung und Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Sicherheits-
bestimmungen und für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf in
seinem Bereich.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder
Meisterabschluss nach und besitzt das lt.
Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis
einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über
Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat
umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Treib- und
Schmierstoffe, der BMSR-Technik, der Kühl- und Hydraulikanlagen.
Hat mehrjährige praktische Erfahrungen im technischen Bereich. |
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I. Techn. Offizier
1ST ENG
|
1. Ing
Tätigkeit:
Leitet während seiner Wache bzw. als diensthabender techn.
Offizier in seinem Bereich alle Arbeiten und sichert die
konsequente und schnelle Durchführung der geforderten Manöver.
Vertritt den Leitenden Techn. Offizier bei dessen Abwesenheit während
der Hafen-, Werft- und Reedeliegezeit des Schiffes. Führt
Arbeitsschutzbelehrungen durch und kontrolliert die Einhaltung der
Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzes, sorgt für einen guten technischen Zustand der
Maschine und bereitet die Reparaturen vor. Gibt Unterstützung bei
der Ersatzteilplanung. Sorgt für sparsamen Einsatz der
Verbrauchsstoffe und Reserveteile.
Verantwortung:
Ist verantvortlich für die Betriebssicherheit und
Betriebsbereitschaft der Maschine. Überwacht die Durchführung
der Arbeitsabläufe und die Einhaltung der Sicherheits-
bestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Siehe wie vor beim Leitenden Technischen Offizier. |
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II. Techn. Offizier
2ND ENG
|
2. Ing
Tätigkeit:
Leitet während seiner Wachzeit bzw. als diensthabender techn.
Offizier alle Arbeiten in seinem Aufgabenbereich und sorgt für
konsequente und schnelle Ausführung der geforderten Manöver.
Unterstützt den Leitenden Techn. Offizier bei der Ausarbeitung
der Planungs- und Reparaturunterlagen. Sichert die Einhaltung der
Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die in der Ressortaufteilung
festgelegten Anlagenteile und für das richtige Fahren, Warten und
Reparieren der Maschinenanlage sowie für die Führung der
Arbeitsbereichsunterlagen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder
Meisterabschluss nach und besitzt das lt.
Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis
einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über
Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat
Kenntnisse auf dem Gebiet der Treib- und Schmierstoffe, der
BMSR-Technik, der Kühl- und Hydraulikanlagen. Hat mehrjährige
praktische Erfahrungen im technischen Bereich. |
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III. Techn. Offizier
3RD ENG
|
3. Ing
Tätigkeit:
Leitet während seiner Wachzeit bzw. als dienethabender techn.
Offizier alle Arbeiten in seinem Aufgabenbereich und sorgt für
konsequente und schnelle Ausführung der geforderten Manöver.
Leistet Zuarbeit bei Planungs- und Reparaturarbeiten und sorgt für
die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die in der Arbeitsbereichsaufteilung
festgelegten Anlagenteile, für das richtige Fahren, Warten und
Reparieren der Maschinenanlage, für die Führung der
Arbeitsunterlagen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss
nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche
Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise.
Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den
Ausbildungsdokumenten. Hat Kenntnisse auf dem Gebiet der Treib-
und Schmierstoffe, der BMSR-Technik, der Kühl- und
Hydraulikanlagen. Hat praktische Erfahrungen im technischen
Bereich. |
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Offizier
für elektr. Anlagen
E-ENG
|
E-Ing
Tätigkeit:
Kontrolliert, wartet und repariert alle elektrischen Anlagen, geht
während der Manöver Wache und führt das E-Tagebuch sowie die
Arbeitsbereichsunterlagen. Überwacht und ergänzt die
Reserveteile, Verbrauchsmaterialien und Ausrüstungsteile. Führt
die praktische und theoretische Weiterbildung, Anleitung und
Kontrolle der weiteren Bordelektriker durch.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit der gesamten
E-Anlage einschließlich der Stromversorgung für alle Geräte auf
der Grundlage der Sicherheitsbestimmungen sowie für die
Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzes in seinem Arbeitsbereich.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den Hochschulabschluss entsprechend den Bestimmungen des
Seefahrtsamtes und mehrjährige Berufserfahrung nach. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz", als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III". |
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Offizier für elektr.
Anlagen (Meister)
1ST ELECTRICIAN
|
E-Ing
Tätigkeit:
Kontrolliert, wartet und repariert alle elektrischen Anlagen, geht
während der Manöver Wache und führt das E-Tagebuch sowie die
Arbeitsbereichsunterlagen auf solchen Schiffen, für die vom
Seefahrtsamt der DDR gemäß der Seeschiffsbesetzungsordnung ein
Offizier für E-Anlagen mit Meisterqualifikation gefordert wird.
Überwacht und ergänzt die Reserveteile, Verbrauchsmaterialien
und Ausrüstungsteile. Führt die praktische und theoretische
Weiterbildung, Anleitung und Kontrolle der weiteren Bordelektriker
durch.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit der gesamten
E-Anlage einschließlich der Stromversorgung für alle Geräte auf
der Grundlage der Sicherheitsbestimmungen sowie für die
Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzes in seinem Arbeitsbereich.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den Meisterabschluss entsprechend den Bestimmungen des
Seefahrtsamtes und mehrjährige Berufserfahrung nach. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz", als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III". |
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Alleinelektriker
ELECTRICIAN
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E-Mix
Tätigkeit:
Sichert die Einsatzbereitschaft der gesamten E-Anlage, wartet,
pflegt und repariert alle elektrischen Geräte und Anlagen. Geht
Wache und führt vorbeugende Arbeiten und Kontrollmessungen durch.
Führt das E-Tagebuch und die Arbeitsbereichsunterlagen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der
Arbeiten, für die Funktionstüchtigkeit, Kontrolle, Wartung,
Pflege und Reparatur der E-Anlage sowie für die Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige praktische
Erfahrungen im Schiffsbetrieb. Besitzt die Berechtigungsnachweise
für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als
"Hebezeugführer III". |
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Elektriker
ELECTRICIAN
|
E-Mix
Tätigkeit:
Führt selbständig Arbeiten an der E-Anlage unter Beachtung der
Sicherheitsbestim- mungen durch, macht Kontrollgänge und vermerkt
diese im E-Tagebuch. Pflegt, repariert und wartet die E-Anlagen, führt
vorbeugende Arbeiten und Kontrollmessungen durch, überwacht die
elektrischen Lade- und Löscheinrichtungen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der
Arbeiten, für Ordnung und Sauberkeit im E-Stromraum und in der
E-Werkstatt an Bord sowie für die richtige Lagerung und
Konservierung der Reserveteile und elektrischen Hilfsmittel und
Messgeräte.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss. Besitzt die
Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III". |
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Offizier
für Hilfsanl.
REEFER ENG
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Kühl-Ing, Kühlmaschinist, Eisbär
Tätigkeit:
Überwacht und reguliert die Temperaturen und die Luftfeuchtigkeit
nach den gegebenen Anweisungen insbesondere zur richtigen
Behandlung der Kühlladung nach den entspr. Vorschriften. Wartet
und pflegt die Kühl- und Decksanlagen und leistet Zuarbeit bei
der Reparatur- und Reserveteilplanung.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ständige Betriebsbereitschaft und
Betriebssicherheit der gesamten Hilfsanlagen (Kühl- und
Decksanlagen) sowie für die Einhaltung der Bestim- mungen des
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Arbeitsgebiet.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Hochschulabschluss entsprechend den Bestimmungen des
Seefahrts- amtes nach und hat mehrjährige Berufserfahrung.
Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutz- mann". |
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Offizier für Hilfsanl.
(Meister)
REEFER OFF
|
Kühlmaschinist, Eisbär
Tätigkeit:
Überwacht und reguliert die Temperaturen und die Luftfeuchtigkeit
nach den gegebenen Anweisungen, insbesondere zur richtigen
Behandlung der Kühlladung nach den entspr. Vorschriften auf
solchen Schiffen, für die vom Seefahrtsamt der DDR gemäß der
Seeschiffsbesetzungsordnung ein Offizier für Hilfsanlagen mit
Meisterqualifikation gefordert wird. Wartet und pflegt die Kühl-
und Decksanlagen und leistet Zuarbeit bei der Reparatur- und
Reserveteilplanung.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ständige Betriebsbereitschaft und
Betriebssicherheit der gesamten Hilfsanlagen (Kühl- und
Decks-anlagen) sowie für die Einhaltung der Bestim- mungen des
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Arbeitsgebiet.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Meisterabschluss entsprechend den Bestimmungen des
Seefahrtsamtes nach und hat Berufserfahrung. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Hilfsanlagenwärter
...
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Tätigkeit:
Behandelt die Kühlladung nach den gegebenen Vorschriften, überwacht
und reguliert die Temperatur und Luftfeuchtigkeit nach den
Erfordernissen der Kühlladung. Wartet und pflegt die Kühl- und
Decksanlagen. Leistet Zuarbeit bei der Reparatur- und Reserveteil-
planung.
Verantwortung:
Ist dem Leitenden Techn. Offizier gegenüber für die ständige
Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der gesamten Kühl-
und Decksanlagen sowie für die Einhaltung der Bestimmungen des
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Arbeitsgebiet
verantwortlich.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und umfangreiche Kenntnisse
auf dem Gebiet der Kühl- und Decksanlagen. Besitzt den
Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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I.
Ausbildungsoffz.
1st Teacher |
Tätigkeit:
Plant, leitet und kontrolliert auf Lehr- und Ausbildungsschiffen
den Bildungs- und Erziehungsprozess auf der Grundlage des
Lehrplanes für den berufspraktischen Unterricht. Plant,
organisiert, leitet und kontrolliert die Arbeit der
Ausbildungsoffiziere im berufspraktischen Unterricht. Nimmt
Einfluss auf die Entwicklung der Lehrlinge zu Facharbeiterpersönlichkeiten.
Unterstützt die Führung des Berufswettbewerbes, die Teilnahme
und die Einbeziehung der Lehrlinge an der bzw. in die
Neuererbewegung. Fördert die Entwicklung neuer
Ausbildungsmethoden und organisiert die Einführung neuer
Arbeitstechnologien.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die qualitative und quantitative Erfüllung
des Lehrplanes, die Erziehung der Lehrlinge zu Facharbeiterpersönlichkeiten,
für die Vorbereitung und Durchführung der Facharbeiterprüfung,
für die Analyse der berufspraktischen Ausbildung und für die
Weiterentwicklung der Berufsausbildung. Ist verantwortlich für
die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzes sowie anderer Rechtsvorschriften und
innerbetrieblichen Bestimmungen in seinem Aufgabengebiet.
Erforderliche Qualifikation:
Verfügt über einen entsprechenden Hochschul- oder
Fachschulabschluss, besitzt ein Befähigungszeugnis gemäß
Seeschiffsbesetzungsordnung bzw. weist den Abschluss als
Ingenieurpädagoge nach. Verfügt auf Grund mehrjähriger Tätigkeit
über umfangreiche Erfahrungen in der Berufsausbildung. Besitzt
den "Befähigungsnachweis für Arbeitsschutz und technische
Sicherheit". |
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Ausbildungsoffizier
Teacher
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Lehrer
Tätigkeit:
Unterrichtet im berufspraktischen Unterricht, organisiert und
sichert den Ablauf der Ausbildung entsprechend dem Lehrplan in
seiner Lehrlingsgruppe. Kontrolliert die Lern- und
Arbeitsunterlagen der Lehrlinge. Nimmt Einfluss auf die
Entwicklung der Lehrlinge zu Facharbeiterpersönlichkeiten. Trifft
alle Maßnahmen zur Durchführung der Facharbeiterprüfung. Ist
als Mitglied der Prüfungskommission tätig. Leitet die
Lehrbeauftragten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit an. Leitet
die Lehrlinge bei der Führung des Berufswettbewerbes und im
Neuererwesen an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die qualitative und quantitative Erfüllung
des Lehrplanes, die Erziehung der Lehrlinge und ihre Entwicklung
zu Facharbeiterpersönlichkeiten sowie für die ordnungsgemäße Führung
und Abrechnung der Unterlagen der Berufsausbildung. Ist
verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie anderer
Rechtsvorschriften und innerbetrieblichen Bestimmungen in seinem
Arbeitsgebiet.
Erforderliche Qualifikation:
Verfügt über einen entsprechenden Hochschul- oder
Fachschulabschluss, besitzt ein Befähigungszeugnis gemäß
Seeschiffsbesetzungsordnung bzw. weist den Abschluss als
Ingenieurpädagoge nach. Besitzt den "Befähigungsnachweis für
Arbeitsschutz und technische Sicherheit". |
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Lehrausbilder
...
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Lehrbootsmann
Tätigkeit:
Führt unter Leitung des I. Ausbildungsoffiziers den
berufspraktischen Unterricht durch, organisiert den Ablauf der
Ausbildung und Erziehung seiner Lehrlinge zu Facharbeiterpersönlichkeiten.
Kontrolliert die Lern- und Arbeitsunterlagen der Lehrlinge,
bereitet die Lehrlinge auf die Facharbeiterprüfung vor. Leitet
die Lehrlinge bei der Führung des Wettbewerbs und im Neuererwesen
an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Erfüllung des staatlichen
Lehrplanes und für die Erziehung der Lehrlinge sowie ihre
Entwicklung zu Facharbeiterpersönlichkeiten. Ist verantwortlich für
die ordnungsgemäße Führung und Abrechnung der Unterlagen der
Berufsausbildung und für die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz sowie
anderer Rechtsvorschriften und innerbetrieblicher Bestimmungen in
seinem Arbeitsgebiet.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als "Vollmatrose der
Handelsschifffahrt" mit den Spezialisierungsrichtungen
"Maschinen- und Decksbetriebstechnik". Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Assistenzoffizier
4TH OFF,
4TH MATE
4TH ENG
|
Vierter
Tätigkeit:
Unterstützt die Arbeit eines wachhabenden Offiziers. Führt die
übertragenen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Bestimmungen
durch. Wird zur Führung der Arbeitsbereichsunterlagen
herangezogen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der
ihm übertragenen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch- oder Fachschulabschluss nach
und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis
einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über
Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. |
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Lehrling
YOUNGSTER
|
Ein "Stift" (auf Lehrfrachtern und
"Produktionsschiffen")
Tätigkeit:
Wird zum Beruf des Vollmatrosen ausgebildet,
Spezialisierungsrichtung entweder Maschinen- oder
Decksbetriebstechnik. Erwirbt den Berechtigungsnachweis als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann".
Verantwortung:
Ist für sich selbst verantwortlich für die richtige und vollständige
Aufnahme des Wissens und Könnens der ausbildenden Lehrkräfte und
Besatzungsmitglieder.
Erforderliche Qualifikation:
Hat eine abgeschlossene Schulausbildung (mindestens 10 Klassen).
Unterliegt im ersten Lehrjahr der Beheuerung durch die
Betriebsberufsschule Flotte. |
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Offizier für Schiffs-
betriebsdienst
...
|
Tätigkeit:
Leitet und überwacht alle im nautischen und technischen
Dienstbereich anfallenden Arbeiten, organisiert die
Arbeitsbesprechungen und stellt die Arbeits- und Wachpläne auf. Fördert
die Entwicklung neuer Arbeitsmethoden und organisiert die Einführung
der neuen Technik in seinem Arbeitsbereich. Unterstützt die
praktische Ausbildung der Lehrlinge und Decksleute.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Organisation der Arbeiten im
Ladungsdienst, bei der Werterhaltung, Konservierung, Reparatur,
Wartung und Pflege des Schiffes sowie für die Einhaltung der
Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen in seinem
Arbeitsbereich.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Abschluss als Meister für Schiffsbetriebstechnik.
Besitzt den Schweißerpass für autogenes und elektrisches Schweißen.
Kann die lt. Seeschiffsbesetzungsordnung geforderte Fahrzeit
nachweisen. Besitzt die Berechtigungsnachweise für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als
"Rettungsboote- und Feuerschutzmann" und als
"Hebezeugführer III". |
|
|
Bootsmann
BOATSWAIN
|
Boß'n, Boss
Tätigkeit:
Leitet und überwacht im nautischen und technischen Dienstbereich
die anfallenden Arbeiten und unterstützt die Ausarbeitung der
Arbeits- und Wachpläne. Fördert die Entwicklung neuer
Arbeitsmethoden und unterstützt die Einführung der neuen
Technik. Überwacht und kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung
der Arbeit der ihm zugeordneten Besatzungsmitglieder.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im
Ladungsdienst, bei der Werterhaltung, Konservierung, Reparatur,
Wartung und Pflege des Schiffes sowie für die Einhaltung der
Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen in seinem
Arbeitsbereich.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der
Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik.
Verfügt über mehrjährige Erfahrung als Vollmatrose. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz", als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III". |
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Zimmermann |
Timming / (bis Ende
der 1970er Jahre) |
Kabelgattsmatrose
CARPENTER
|
Kabel-Ede
Tätigkeit:
Verwaltet das Kabelgatt und sorgt für die Einlagerung und Ausgabe
der seemännischen Ausrüstung und der Verbrauchsmaterialien und führt
das Inventarbuch Deck und die Verbrauchsmaterialkartei. Pflegt und
wartet die mechanischen Deckseinrichtungen, schließt und sichert
die Ladeluken. Wartet das Lecksicherungsmaterial. Wird bei
Notwendigkeit zur Bereitschaftswache, für den Wachdienst oder für
den Einsatz im komplexen Schiffsbetrieb herangezogen.
Leitet Besatzungsmitglieder beim sparsamen Umgang mit
Verbrauchsmaterialien an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben, insbesondere für die Übernahme des
Trinkwassers, für die tägliche Peilung der Tanks und Bilgen
sowie für die Bereitstellung der Arbeitsmaterialien für den
Ladungsdienst und die Werterhaltung. Ist verantwortlich für die
Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der
Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik
und mehrjährige Berufserfahrung.
Hat Kenntnisse in der Holz-, Metall- und Kunststoffverarbeitung
bei Reparaturen sowie in der Schmierstoffanwendung. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz", als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III". |
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Vollmatrose
AB MAN
|
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich alle
anfallenden Arbeiten nach Anweisung selbständig durch. Gewährleistet
die ordnungsgemäße Durchführung der See- bzw. Hafenwache. Führt
Arbeiten bei der Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des
gesamten Schiffes und im Ladungsdienst durch. Leitet Lehrlinge und
Decksleute an und beaufsichtigt diese bei der Ausführung der
Arbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben und für die Einhaltung der Bestimmungen
des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der
Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik.
Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III". |
|
|
Matrose
SAILOR
|
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich alle
anfallenden Arbeiten nach Anweisung durch. Gewährleistet die
ordnungsgemäße Durchführung der See- bzw. Hafenwache. Wird bei
der Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des gesamten
Schiffes und im Ladungsdienst eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben und für die Einhaltung der Bestimmungen
des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat die praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der
Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik
abgelegt und kann die lt. Seeschiffsbesetzungsordnung geforderte
Fahrzeit nachweisen. Besitzt die Berechtigungsnachweise als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als
"Hebezeugführer 111". |
|
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Decksmann
ORD SEAMAN,
DECKHAND
|
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich (einschließlich
E) alle ihm übertragenen Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht
durch. Gewährleistet entsprechend seinem Ausbildungsstand die
ordnungsgemäße Durchführung der See- bzw. Hafenwache. Wird bei
der Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des gesamten
Schiffes und im Ladungsdienst eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben und für die Einhaltung der Bestimmungen
des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss in einem technisch orientierten
Beruf und absolvierte einen Sicherheitsgrundlehrgang. |
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Storekeeper
STOREKEEPER
|
Dreher, Storevize, Storex
Tätigkeit:
Führt Schweiß-, Dreh- und Reparaturarbeiten im technischen und
nautischen Dienstbereich durch. Lagert und verwaltet
Verbrauchsmaterialien für den Schiffsbetriebsdienst und führt
die Materialverbrauchsbücher. Wartet und pflegt Werkzeuge und
Werkzeugmaschinen. Führt Arbeiten an allen sanitären Anlagen
durch. Leitet bei der Durchführung bestimmter Arbeitsaufgaben die
ihm zugeordneten Besatzungsmitglieder bei der Arbeit an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben, für eine einwandfreie Lagerhaltung mit
Nachweis des Materialverbrauches und für die Einhaltung der
Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und die
praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der
Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung
Maschinenbetriebstechnik abgelegt und hat Kenntnisse als
Rohrschlosser und Dreher.
Besitzt den Schweißerpass für autogenes und elektrisches Schweißen.
Kann die lt. Seeschiffsbesetzungsordnung geforderte Fahrzeit
nachweisen. Besitzt die Berechtigungsnachweise als
"Rettungsboote- und Feuerschutzmann", für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als
"Hebezeugführer I". |
|
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Masch.-Assistent
ASSIST ENG,
ASSISTANT
|
Assi
Tätigkeit:
Versieht im technischen Dienstbereich Wach- und Kontrolldienst an
den ihm zugewiesenen Anlagen, führt Reparaturen durch, leitet die
Maschinenwärter und -helfer an und führt unter Aufsicht
Schaltungen durch. Führt im technischen und nautischen
Dienstbereich Werterhaltungs-, Konservierungs- und Pflegearbeiten
durch. Wird bei Notwendigkeit als Heizer bzw. bei entsprechender
Ausbildung als Dreher oder Plumber eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben sowie für die Einhaltung der
Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den FA-Abschluss als Vollmatrose der Handelsschiffahrt,
Spezialisierungsrichtung Maschinenbetriebstechnik, besitzt die
Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I". |
|
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Maschinenwärter
MOTORMAN
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Tätigkeit:
Führt alle übertragenen Arbeiten im technischen und nautischen
Dienstbereich unter Anleitung durch, insbesondere Konservierungs-,
Pflege- und Reparaturarbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und die
praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der
Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung
Maschinenbetriebstechnik abgelegt. Besitzt die
Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I". |
|
|
Maschinenhelfer
DECKHAND
|
Tätigkeit:
Führt im technischen und nautischen Dienstbereich alle ihn übertragenen
Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht durch, insbesondere
Reinigungs-, Streich-, Schmier- und Transportarbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und
absolvierte einen Sicherheitsgrundlehrgang. |
|
|
Heizer
BOILERMAN
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Tätigkeit:
Arbeitet an der Kesselanlage, besonders bei der Bedienung, Wartung
und Pflege, führt das Kesseltagebuch und das Speisewasserbuch. Während
des Wachdienstes arbeitet er nach den Weisungen des technischen
Wachoffiziers, bei Notwendigkeit im gesamten technischen und
nautischen Dienstbereich.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der gesamten
Kesselanlage einschließlich der dazugehörigen Aggregate sowie für
die regelmäßige Kesselwasseruntersuchung.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und die
praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der
Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung
Maschinenbetriebstechnik abgelegt. Besitzt die
Berechtigungsnachweise als "Kesselwärter", als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als
"Hebezeugführer I". |
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Pumpenmann
PUMPMAN
|
"Plumber"
Tätigkeit:
Bedient, pflegt, wartet und repariert die Lade- und Löscheinrichtung
auf Tankern unter Beachtung der spezifischen
Sicherheitsbestimmungen für Tanker. Gewährleistet das
verlustlose Laden und Löschen der Ladung. Bedient, pflegt und
wartet die Tankwaschanlage.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Pflege, Wartung,
Reparatur und Funktionstüchtigkeit der Lade- und Löscheinrichtung
auf Tankern sowie für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss in einem technischen Beruf,
umfangreiche Kenntnisse über das Pumpen- und Rohrleitungssystem
auf Tankschiffen und hat die praktische Facharbeiterprüfung zum
Vollmatrosen der Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung
Maschinenbetriebstechnik abgelegt. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz", als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I". |
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Oberzahlmeister
CHIEF PAYMASTER
|
"Chef-Purser" (auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Ist der ökonomische Berater des Kapitäns und Leiter des
Bereiches Wirtschaft. Führt Verhandlungen mit in- und ausländischen
Behörden hinsichtlich der Abfertigung des Schiffes. Führt
Zollbelehrungen durch und erläutert der Besatzung und den
Passagieren die notwendigen Bestimmungen, leitet die Planung und
Planabrechnung nach dem Prinzip der strengsten Sparsamkeit und
einer strengen Finanzkontrolle.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den Bereich Wirtschaft, einschließlich
Kultur, für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen, für die Verbesserung der Organisation im
Arbeitsablauf und im Service sowie für alle materiellen Belange
der Besatzung und der Passagiere.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Hoch- oder Fachschulabschluss, mehrjährige
Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Verwaltung, besitzt
Grundkenntnisse in der Gastronomie. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Zahlmeister
PURSER
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Purser (auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Leitet Sekretariat, Buchhaltung, Sparkasse, Lager, Friseursalon,
Verkaufsstelle an, sorgt für den Einkauf von Proviant, Handels-
und Transitwaren und bereitet die Klarierungsarbeiten vor. Führt
Verhandlungen mit Betrieben und Institutionen für seinen
Aufgabenbereich.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den Einkauf und die ordnungsgemäße
Lagerhaltung und Lagerverwaltung bei Proviant sowie bei Handels-
und Transitwaren unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
sowie für die Verbesserung der Organisation im Arbeitsablauf und
für die Einhaltung der Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung
in der Geld- und Warenbewegung an Bord.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Fachschulabschluss und mehrjährige Berufserfahrung auf
dem Gebiet der Verwaltung und der Finanzwirtschaft. Hat
Grundkenntnisse in der englischen Sprache. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Wirtschaftsoffizier
QUARTERMASTER
|
auch: Offizier für Ökonomie, Verwaltungsoffizier (auf
Frachtschiffen)
Tätigkeit:
Beratung des Kapitäns in Angelegenheiten der Ökonomie, Leitung
des Wirtschaftsbereiches, Gewährleistung der Verwaltungsarbeiten
zur Sicherung der Ablauforganisation des inneren Schiffsbetriebes
auf ökonomischem Gebiet, leitungsmäßige Schaffung der
materiellen und finanziellen Voraussetzungen der sozialen und
kulturellen Bordbetreuung.
Verantwortung:
Verantwortlich für die Erfüllung der Versorgungs- und
Betreuungsaufgaben des Wirtschaftsbereiches gegenüber Besatzung
und Passagieren, für die Erledigung der nicht ressortgebundenen
Verwaltungsarbeiten, die sich aus Querschnittsaufgaben der Ökonomie
und der inneren Organisation des Schiffsbetriebes ergeben, bei
Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und
betrieblichen Regelungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Fachschulabschluss in der Fachrichtung Gastronomie und
Hotelwesen oder anderer Fachrichtungen der Ökonomie, eine an der
Kombinatsakademie erworbene funktionsbezogene Zusatzqualifikation,
mehrjährige Berufserfahrung und Grundkenntnisse der englischen
Sprache. Besitzt die Berechtigungsnachweise für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
|
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I. Buchhalter
1st Accountant
|
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Führt alle Buchungsarbeiten an Bord durch und leitet die
Mitarbeiter der Buchhaltung an. Erfasst alle Belege, kontrolliert
diese und führt sofortige Buchung durch, überwacht alle Konten
und fertigt die Monats-, Quartal- und Jahresabschlüsse sowie die
Proviantabrechnung je Reise. Kontrolliert die Kasse an Bord.
Verwaltet auf bestimmten Reisen die VM-Kasse. Überwacht die
ordnungsgemäße Abrechnung der Kostenstellen.
Verantwortung:
Ist für die gesamte Verwaltungsarbeit in der Buchhaltung und den
Buchungsverkehr an Bord verantwortlich sowie für die Anleitung
und Kontrolle der Mitarbeiter in der Buchhaltung.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen kaufmännischen Facharbeiterabschluss, mehrjährige
praktische Erfahrung in der Buchhaltung. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
|
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II. Buchhalter
2nd Accountant
|
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Führt die Bordkasse auf der Grundlage der Kassenordnung. Regelt
die Kassengeschäfte an Bord, tätigt Ein- und Auszahlungen, zahlt
Handgeld an die Besatzung aus.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Führung der Bordkasse und für die
ordnungsgemäße Abrechnung des Handgeldes sowie für die Durchführung
der ihm übertragenen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen kaufmännischen Facharbeiterabschluss und mehrjährige
Erfahrung in der Verwaltungstätigkeit. Besitzt den
Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Sachbearbeiter für
Wirtschaftsfragen
ADMINISTRATOR
|
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Überwacht die Führung der Anwesenheitslisten der Bereiche
einschließlich der BS und stellt diese zusammen. Regelt den
Postverkehr für die Besatzung und die Passagiere. Bereitet die
Ein- und Ausklarierung vor. Erledigt den Schriftverkehr für den
Kapitän und die Bereichsleiter. Führt die Aktenablage, verwaltet
das Büromaterial und gibt dieses aus.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der übertragenen
Aufgaben sowie für die Vorbereitung und Durchführung der
Klarierung.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen kaufmännischen Facharbeiterabschluss, hat Kenntnisse in
Stenografie und Schreibmaschine sowie umfassende Kenntnisse in der
Verwaltungsarbeit. Besitzt den Berechtigungsnachweis als
"Rettungsboots-- und Feuerschutzmann". |
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|
Kulturoffizier
Culture off
|
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Organisiert und leitet Kulturveranstaltungen aller Art, besonders
unterhaltende und gesellige Veranstaltungen, Vorträge, Solidaritätsveranstaltungen
sowie Feierstunden. Sichert ein hohes kulturelles Niveau aller
Veranstaltungen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Planung und Durchführung der
kulturellen Betreuung der Passagiere und Besatzung sowie für die
Anleitung der ihm unterstellten Mitarbeiter.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Fachschulabschluss für Kulturarbeit oder einer ähnlichen
Fachrichtung, verfügt über mehrjährige praktische Erfahrung in
der Kulturarbeit. Besitzt die Berechtigungsnachweise für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und'als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
|
|
Kulturassistent
Culture Ass
|
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Arbeitet unter Anleitung Programme und Veranstaltungspläne aus.
Leitet den Bordfunksprecher, den Filmvorführer und
Sportorganisator an und kontrolliert im Auftrage des
Kulturoffiziers die Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben. Gestaltet
Sendungen, führt Lichtbildervorträge durch, wartet und pflegt
Geräte und Einrichtungen für die kulturelle Betreuung und
verwaltet die Bordbibliothek.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Durchführung der ihm vom
Kulturoffizier übertragenen Aufgaben unter Beachtung der
entsprechenden Bestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Facharbeiterabschluss nach. Hat mehrjährige
praktische Erfahrung in der kulturellen Arbeit. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
|
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Kapellenleiter
BANDLEADER
|
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Leitet die Kapelle und führt Musikveranstaltungen und Konzerte
aller Art durch, gestaltet abwechslungsreiche und auf hohem künstlerischen
Niveau stehende Darbietungen, entwickelt ständig neue Programme.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Leitung der Kapelle sowie für die
Durchführung von auf hohem Niveau stehender Darbietungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat Abschluss an einer Musikfachschule und den Nachweis als
Kapellenleiter. Besitzt die Berechtigungsnachweise für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
|
|
Musiker
Bandsman
|
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Musiziert nach den Anweisungen des Kapellenleiters, pflegt und
wartet die Instrumente.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Arbeit und für ein
hohes Niveau der Darbietungen.
Erforderliche Qualifikation:
Besitzt den Abschluss einer Musikfachschule, die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
|
|
Bordfunksprecherin
Ship's radio speaker
|
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Gestaltet Bordfunkprogramme, gibt Informationen an Passagiere und
Besatzung, pflegt und wartet die Funkanlage, schneidet
Bandaufnahmen, bereitet Übertragungen von Veranstaltungen vor.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Arbeit im Bordfunkstudio, insbesondere
für eine gute Programmgestaltung.
Erforderliche Qualifikation:
Hat die fachliche Eignung als Sprecherin und hat längere Praxis
in der Kulturarbeit, verfügt über eine gute Allgemeinbildung.
Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
|
|
Filmvorführer
projectionist
|
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Bedient, pflegt und wartet Filmmaterial, Filmgeräte, Bildwerfer
und das Fotolabor. Ergänzt nach Anweisung des Kulturoffiziers die
Lichtbilderserien. Arbeitet bei der Vorbereitung und Durchführung
kultureller und sportlicher Aufgaben mit.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für alle Vorbereitungs-, Durchführungs- und
Aufräumungsarbeiten bei Filmvorführungen sowie für Sauberkeit
und Ordnung im Fotolabor unter Beachtung der Arbeitsschutz- und
technischen Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss in einem elektrotechnischen Beruf,
besitzt Filmvorführerschein B. Kennt die Arbeitsschutz- und
Sicherheitsbestimmungen. Besitzt den Berechtigungsnachweis als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
|
|
Sportorganisator
Sports man
|
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Sichert einen ordnungsgemäßen Badebetrieb, führt die Gymnastik
für die Passagiere durch und organisiert Sportveranstaltungen, u.
a. Tontaubenschießen, lagert, wartet und pflegt Sportgeräte und
Materialien für die kulturelle Arbeit. Arbeitet mit bei der
Vorbereitung und Durchführung weiterer kultureller Aufgaben.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben sowie für die Einhaltung der
Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienebestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat die Prüfungen als Sporthelfer und für Erste Hilfe. Kennt die
Hygiene-, Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen. Besitzt den
Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
|
|
Borddrucker
Printer
|
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Setzt und druckt alle benötigten Pläne, Programme und sonstigen
Drucksachen, sichert Ordnung und Sauberkeit in der Borddruckerei
sowie im Lagerraum.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Arbeit sowie für
die Anfertigung aller Drucksachen in guter Qualität und für die
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss, mehrjährige praktische
Erfahrungen sowie umfangreiche Kenntnisse in der Druckgestaltung.
Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Chefkoch
Chef
|
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Organisiert und überwacht den Arbeitsablauf im Kombüsenbereich,
sorgt für die Einhaltung der Speiserolle, des Verpflegungssatzes
und der Hygienebestimmungen sowie für Ordnung, Sauberkeit in der
Küche und in den Wirtschaftsräumen. Kontrolliert die
Proviantlasten, bereitet die Bestellung und Übernahme von
Proviant vor und sorgt für eine ordnungsgemäße Lagerung.
Sichert eine systematische Qualifizierung aller Mitarbeiter seines
Bereiches.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den Einkauf sämtlicher Lebensmittel, für
einen ordnungsgemäßen Arbeitsablauf, für die Einhaltung des
Kostenlimits, der Bestimmungen auf dem Gebiete der Hygiene, des
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie für die Gültigkeit
der Gesundheitsausweise des Küchenpersonals.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Fachschulabschluss und erforderliche Kenntnisse der
Verwaltungsarbeit und mehrjährige Berufserfahrung. Hat
Grundkenntnisse in Fremdsprachen. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Schiffskoch
1st cook
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"Kuckie", "Boulettenschmied"
Tätigkeit:
Leitet und organisiert den Arbeitsablauf im gesamten Küchenbetrieb
bzw. in seiner Schicht, sorgt für die Zubereitung einer gesunden
und schmackhaften Verpflegung auf der Grundlage der Speiserolle. Führt
Reinigungsarbeiten in den Arbeits- und Lagerräumen des Kombüsenbereiches
durch bzw. organisiert und kontrolliert diese. Wird bei
Notwendigkeit auf Schiffen bis 1.500 tdw zeitweise im nautischen
Dienstbereich eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den gesamten Arbeitsablauf im Küchenbetrieb
bzw. in seiner Schicht sowie für die Proviantwirtschaft
(Bestellung, Lagerhaltung). Leitet die ihm unterstellten
Kochsmaate an. Sorgt für die Einhaltung der Hygiene-,
Gesundheits-, Arbeite- und Brandschutzbestimmungen in seinem
Bereich sowie für die Gültigkeit der Gesundheitsausweise der
Kochsmaate.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Koch, beim Einsatz auf
Fahrgastschiffen als I. Koch, die Meisterqualifikation und mehrjährige
Berufserfahrung. Besitzt die Berechtigungsnachweise für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Kochsmaat
2nd cook
Baker
|
Bäcker
Tätigkeit:
Unterstützt die Köche bei der Zubereitung und Verabfolgung der
Verpflegung. Stellt Konditorei- und Backwaren her und bereitet
Fleischwaren für die Versorgung der Besatzung und Passagiere vor.
Übernimmt und lagert die angelieferten Lebensmittel. Pflegt und
reinigt die ihm übergebenen Arbeitsgeräte sowie die Arbeits- und
Lagerräume des Kombüsenbereiches. Gibt Unterstützung bei
allgemeinen Ausrüstungsarbeiten. Der Einsatz in dem jeweiligen
Arbeitsbereich erfolgt auf der Grundlage des Schiffsstellenplanes
als Kochsmaat, Bäcker, Fleischer oder Konditor.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen
Aufgaben unter Berücksichtigung bestehender Kalkulationen und
Qualitätsmerkmale, für einen hygienischen einwandfreien Zustand
der Arbeitsräume sowie für die Einhaltung der Hygiene-,
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Besitzt einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige
Berufserfahrung. Besitzt den Berechtigungsnachweis als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Chefsteward
Master Steward
|
Tätigkeit:
Leitet und kontrolliert die ihm unterstehenden Brigaden im
Stewardbereich und die Mitarbeiter der Kostenstellen. Organisiert
einen reibungslosen Arbeitsablauf. Sichert die Versorgung mit Getränken.
Fertigt Analysen an, erarbeitet Kammerbelegungspläne und
organisiert eine gute Betreuung der Passagiere. Sichert eine
systematische Qualifizierung aller Mitarbeiter seines Bereiches.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße niveauvolle
Betreuung der Passagiere, für die Einhaltung des Kostenlimits
sowie für die Erfüllung des Erlösplanes in seinem Bereich. Ist
verantwortlich für den Einkauf der Getränke-, Tabak-, Süß- und
Transitwaren, für die Einhaltung der Hygiene-, Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutzbestimmungen im Stewardbereich sowie das
Vorhandensein gültiger Gesundheitsausweise.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Fachschulabschluss auf dem Gebiet der Gastronomie. Hat
umfassende Kenntnisse zur Ausrichtung von internationalen Empfängen
und Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat
mehrjährige praktische Erfahrungen im Beruf. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Obersteward
Chief Steward
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m/w Chefsteward/ess
Tätigkeit:
Leitet den Stewardbereich, sorgt für die Verwaltung und Lagerung
der Geschirr- und Wäschebestände sowie für den Wäschetausch. Führt
den Service in der Offiziersmesse durch, sorgt für die Betreuung
der Passagiere und regelt die Bestellung, Lagerung, Verkauf und
Abrechnung der Getränke. Reinigt die Offiziersmesse und Kammern
nach Reinigungsplan. Leistet Zuarbeit bei Klarierungen.
Organisiert die Einhaltung der Hygiene-, Arbeits- und
Brandschutzbestirmungen im Stewardbereich. Auf Fahrgast- und
Ausbildungsschiffen leitet er eine Brigade und unterstützt den
Chefsteward bei der Betreuung der Passagiere.
Verantwortung:
Ist für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im Stewardbereich
bzw. in seiner Brigade sowie für die Anleitung des ihm
unterstellten Wirtschaftspersonals verantwortlich. Sichert die
rechtzeitige Beschaffung aller Materialien für den Bereich durch
entsprechende Zuarbeit bei Bestellung, besonders
Wirtschaftsgeschirr und verwaltet das Inventar in Pantrys, Kammern
und Gemeinschaftsräumen. Ist verantwortlich für Bezug, Lagerung,
Verkauf und Abrechnung der Transit- und Handelswaren und für die
Ermittlung und Abrechnung der täglichen Essenportionen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung
in der Schiffahrt. Hat Kenntnisse zur Ausrichtung von Empfängen
an Bord. Besitzt die Berechtigungsnachweise für Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutz und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". Beim Einsatz auf Ausbildungsschiffen ist
eine Meisterqualifikation, auf Fahrgastschiffen eine
Fachschulqualifikation erforderlich. |
|
|
Steward
Steward
|
m/w "Messemieze"
Tätigkeit:
Führt den Service in den Messen durch. Verrichtet Reinigungs- und
Abwascharbeiten nach Plan. Hilft bei der Übernahme des
Verbrauchsmaterials für den Bereich Wirtschaft, des Proviants,
der Getränke und der Transit- und Handelsware. Kontrolliert und
leitet die Wirtschaftshelfer an. Unterstützt den Obersteward bei
der Ermittlung und Abrechnung der täglichen Essenportionen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der
ihm übertragenen Aufgaben unter Einhaltung der Hygiene-,
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung.
Absolvierte einen Sicherheitsgrundlehrgang. Besitzt den
Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Wirtschaftshelfer
Mess Girl
|
Tätigkeit:
Führt sämtliche Reinigungsarbeiten im jeweiligen Arbeitsbereich
nach einem Plan aus, insbesondere die Reinigung der Kabinen, des
Geschirrs, der Küchenmaschinen und Kessel, der Gänge und
Toiletten sowie der Mietswäsche. Wird zur Unterstützung des
Stewards, Kochs oder Barmixers unter Beachtung der Bestimmungen
des Lebensmittelgesetzes herangezogen. Transportiert Koffer an und
von Bord und hilft bei weiteren Ausrüstungsarbeiten mit. Der
Einsatz in dem jeweiligen Arbeitsbereich erfolgt auf der Grundlage
des Schiffsstellenplanes als Stewardhelfer, Kabinen-Steward,
Decks-Steward, Kochshelfer, Pantry-Hilfe, Barhilfe, Schwarzabwäscher
oder Lagerarbeiter bzw. Bordarbeiter.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben unter Beachtung der Hygiene-, Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat mindestens 8-Klassenabschluss und die Voraussetzung zur Ausübung
der Tätigkeit, absolvierte einen Sicherheitsgrundlehrgang und
besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
|
|
Steward
auf Fahrgastschiffen
...
|
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Führt Arbeiten zur Betreuung der Besatzung und Passagiere nach
einem Plan aus. Dazu gehören das Eindecken der Tische, der
Service, die Sauberhaltung des jeweiligen Arbeitsbereiches, der
Transport von Koffern an und von Bord sowie die Mithilfe bei
sonstigen Ausrüstungsarbeiten. Der Einsatz in dem jeweiligen
Arbeitsbereich erfolgt auf der Grundlage des Schiffsstellenplanes
als Messesteward, Salonsteward;, Getränkesteward oder als
Kaffee-Steward.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen
Aufgaben sowie für die Einhaltung der Hygiene-, Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutz-bestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und Berufserfahrung. Besitzt den
Berechtigungs-nachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Speisesaalsteward
...
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(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Sorgt für einen reibungslosen Arbeitsablauf im Speisesaal,
perfekten Service zum Frühstück, Mittag- und Abendessen. Berät
die Gäste, serviert auf Silber, legt Speisen vor, tranchiert und
flambiert, arbeitet bei Festessen und Banketts fehlerfrei. Führt
Reinigungsarbeiten im Dienstbereich aus, transportiert Koffer an
und von Bord, erledigt sonstige Bunkerungsarbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für eine einwandfreie Bedienung der Passagiere
und eine ordnungsgemäße Ausführung der ihm übertragenen
Aufgaben sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Hygiene-
und Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung
in einem Hotel sowie Grundkenntnisse in Fremdsprachen und besitzt
den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Büfettier
...
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(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Sorgt für einen reibungslosen Arbeitsablauf am Büfett, bestellt
und nimmt Ware an, sorgt für eine richtige Lagerung, gibt Getränke,
Süß- und Tabakwaren gegen Bons oder Bargeld aus, serviert im
Speisesaal Getränke und kassiert. Übernimmt die Kontrolle der
Bons und sorgt für eine ordnungsgemäße Abrechnung und die Rücklieferung
des Leergutes.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für Annahme und Ausgabe der Ware seines
Bereiches, Bonkontrolle und Abrechnung, ordentliche Lagerung der
ihm anvertrauten Waren, Einhaltung der Hygiene-, Arbeitsschutz-
und Sicherheitsbestimmungen, Herstellung des Verschließzustandes
nach Arbeitsbeendigung und Kontrolle. Ist materiell verantwortlich
für den ihm übergebenen Warenbestand.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss, mehrjährige Berufserfahrung im
Gaststättenwesen, Kenntnisse der Warenlagerung, Warenpflege, im
Rechnungswesen und Grundkenntnisse in Fremdsprachen. Besitzt den
Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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I. Steward auf FG
...
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(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Serviert in seinem Revier und leitet die ihm unterstellten
Mitarbeiter an. Stellt die Dienstpläne auf, unterstützt die
Ausgestaltung internationaler Empfänge, wird bei Bedarf vom
Chefsteward mit besonderen Aufgaben betraut. Verwaltet die
Berufsbekleidung des Servierpersonals.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für einen einwandfreien Service in seinem
Bereich, für die Führung der Stundenkarten, für einen
ordnungsgemäßen Arbeitsablauf sowie für die Einhaltung der
Hygiene-, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Abschluss als Serviermeister, kennt die Bestimmungen zum
Hygiene- und Arbeitsschutz, hat Kenntnisse in Fremdsprachen und
besitzt die Berechtigungs- nachweise für "Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Barmixer
...
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(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Bereitet die Bar vor, mixt Getränke, bestellt, empfängt und
lagert Waren, führt Kalkulationen für Mixgetränke durch,
sichert eine niveauvolle Dekoration, leitet den Barbetrieb und die
ihm unterstellten Mitarbeiter an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf in
allen Bars, für einen einwandfreien Service, für die Einhaltung
der Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen. Ist über seine
Warenbestände rechenschaftspflichtig.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Kellner, besitzt den
Qualifikationsnachweis als Mixer, kennt die Hygiene- und
Arbeitsschutzbestimmungen, verfügt über ein gutes
Allgemeinwissen. Hat Grundkenntnisse in Fremdsprachen. Besitzt die
Berechtigungs- nachweise für Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Lagerverwalter
...
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(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Lagert und staut ordnungsgemäß und seefest die verschiedensten
Waren. Bereitet die Bestellungen vor und übernimmt die einzelnen
Waren. Führt die Lagerkartei und nimmt die Warenausgabe vor.
Sorgt für die Rücklieferung des Leergutes.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Lagerhaltung und
Kontrolle der Bestände sowie für eine lückenlose Nachweisführung
der Bestände. Sorgt für die Einhaltung der Hygiene-,
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen. Ist materiell
verantwortlich für den ihm übergebenen Warenbestand.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss, mehrjährige Berufserfahrung und
Erfahrungen im Umgang mit Lebensmitteln. Kennt die
Hygienebestimmungen. Auf Fahrgastschiffen ist Meisterausbildung
erforderlich. Besitzt die Berechtigungsnachweise für
"Gesundheits-, Arbeits-und Brandschutz" und als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Lagerverwalter-
Helfer
...
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(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Übernimmt die Waren der Lieferfirmen an der Pier nach Rechnung
und Lieferschein, kontrolliert die Waren nach Zustand und Vollzähligkeit.
Überprüft die an Bord auszuliefernden Waren.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen
Aufgaben und dem Lagerverwalter rechenschaftspflichtig.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige praktische
Erfahrungen als Fachlagerist für Lebensmittel. Kennt die Hygiene-
und Arbeitsschutzbestimmungen. Besitzt den Berechtigungsnachweis
als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Verkäuferin
...
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(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Verkauft an Bord Waren. Sorgt für Ordnung und Sauberkeit in der
Verkaufsstelle und in den Lagerräumen, für eine dekorative
Ausgestaltung der Schaukästen, rechnet täglich die Erlöse ab
und gibt Warenbestellungen an den Bereichsleiter.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Bordverkaufsstelle und die ordnungsgemäße
Kassenführung. Ist materiell verantwortlich für den ihr übergebenen
Warenbestand.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und gute Kenntnisse in Dekoration
und Werbung. Besitzt die Berechtigungsnachweise für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Friseur
...
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(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Führt alle anfallenden Arbeiten im Salon aus. Sichert Ordnung und
Sauberkeit im Friseursalon, pflegt und wartet Geräte und
Einrichtungen, geht sparsam mit Verbrauchsmaterial um.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen
Aufgaben und für Sauberkeit im Friseursalon.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss als Herren- und Damenfriseur und
mehrjährige Berufserfahrung. Hat Grundkenntnisse in einer
Fremdsprache. Besitzt den Berechtigungsnachweis als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Wäscheverwalterin
...
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(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Verwaltet die gesamte Wäsche, Hygiene- und
Arbeitsschutzbekleidung, führt das Wareneingangsbuch und die
Ausgabekartei, leitet die Wäscherei an Bord der Fahrgastschiffe
und sichert die Einhaltung der Hygiene- und Arbeitsschutz-
bestimmungen. Stellt für die Wäscherinnen und
Kabinenstewardessen die Dienstpläne auf und führt die
Stundenkarten. Wird bei Bedarf mit anderen Aufgaben im
Dienstbereich Wirtschaft betraut.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den Wäsche-, Hygiene- und
Arbeitsschutzbekleidungsbestand, für die Ordnung im Wäsche- und
Bügelraum, für die Reinigung der Kabinen, Bäder, Gänge und
Toiletten und für den Einsatz sowie für die Anleitung der Wäscherinnen
und Kabinenstewardessen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Erfahrungen als Wäsche-
beschließerin. Besitzt die Berechtigungsnachweise für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Wäscherin
...
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(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Führt das Waschen, Schleudern, Trocknen, Mangeln oder Bügeln der
gesamten Schiffswäsche durch unter Beachtung der Hygiene-und
Arbeitsschutzbestimmungen. Verwaltet die Schiffswäsche, pflegt
und wartet die ihr anvertrauten Maschinen und sorgt für einen
sparsamen Umgang mit Material und Frischwasser.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen
Aufgaben, für die Vollständigkeit des Wäschebestandes und für
die Einhaltung der Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Besitzt den Qualifikationsnachweis als Wäscher, hat umfangreiche
Kenntnisse über die Funktion und Bedienung der ihr anvertrauten
Maschinen und Anlagen. Besitzt den Berechtigungsnachweis als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Brandschutzoffizier
Fire Officer
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(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Organisiert den vorbeugenden Brandschutz an Bord, kontrolliert die
Großlöschanlagen sowie Atemschutzgeräte, überwacht die gesamte
Brandschutzausrüstung und die Feuermeldeanlagen. Führt Prüfungen
für die Zulassung zum Feuerschutzmann durch. Wirkt aufklärend im
Brandschutz.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für alle Fragen des vorbeugenden Brandschutzes
an Bord, für die Zusammenstellung und Einsatzbereitschaft eines
einwandfrei arbeitenden Brandschutz- und Brandbekämpfungstrupps.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Fachschulabschluss als Ingenieur des Brandschutzwesens,
beherrscht die eingesetzte Technik und die Taktik zum richtigen
Einsatz der Kräfte. Besitzt die Berechtigungsnachweise für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Brandschutzmann
Fire Man
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Tätigkeit:
Pflegt und wartet die Feuerlöscheinrichtungen und beherrscht die
Handhabung der Geräte, arbeitet im Notfalle mit den Einsatzgeräten
so, dass Menschen und Material gerettet werden. Wirkt aufklärend
im Brandschutz.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die richtige und vollständige Ausrüstung
des Schiffes mit Brandschutzgeräten, für deren ständige
Einsatzbereitschaft sowie für den vorbeugenden Brandschutz.
Erforderliche Qualifikation:
Hat abgeschlossene Gruppenführerausbildung bei der
Berufsfeuerwehr und gute Kenntnisse in vorbeugenden und taktischen
Maßnahmen. Besitzt den Berechtigungs- nachweis als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Werft- und Hafenablösung
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Kapitän
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Übergibt, bzw. übernimmt das Schiff auf der Grundlage eines Übergabe-
bzw. Übernahmeprotokolls. Gewährleistet einen reibungslosen
Arbeitsablauf in allen Bereichen. Leitet und kontrolliert die
Durchführung der Aufgaben der Besatzung. Nimmt rechtlich alle
Verpflichtungen wahr, die sich aus der Aufgabenstellung während
der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit ergeben. Sorgt für die
Qualifizierung der Mitglieder seines Ressorts. Gewährleistet die
volle Einsatzbereitschaft des Schiffes in nautischer und
technischer Hinsicht. Sorgt für die Benachrichtigung der
Stammbesatzung zum Auslauftermin.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für Schiff, Besatzung und Ladung, für die
Einsatzbereitschaft des Schiffes auf nautischem, technischem und
personellem Gebiet, für Verholungen sowie für die Durchsetzung
der Leitungsprinzipien und für die Einhaltung der Gesetzlichkeit
und der geltenden Bestimmungen für den Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Fachschul- oder Meisterabschluss nach und
besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis
einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über
Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat
umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des nationalen und
internationalen Seerechtes, des Handelsrechtes und des Völkerrechtes. |
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Erster Offizier
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet auf Schiffen im Hafen und auf Reede die ordnungsgemäße Übernahme
bzw. Übergabe der Ladung. Arbeitet mit den Abladern und der
Stauerei zusammen und überwacht die Arbeit der Steuer. Schafft
auf Werftschiffen die Voraussetzung für einen einwandfreien
Reparaturablauf in seinem Bereich. Sorgt für den ordnungsgemäßen
Arbeitsablauf während seiner Wache, verwaltet das Decksinventar
und rüstet das Schiff in seemännischer Hinsicht aus.
Kontrolliert die Wachoffiziere und leitet diese an.
Sorgt für die Qualifizierung der Seeleute seines Ressorts.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf während
seiner Wache, für den Lade- und Löschprozeß, für die qualitätsgerechte
Stauung der Güter und die optimale Auslastung des Schiffes sowie
für die Einhaltung der Bestimmungen auf dem Gebiet des
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Fachschul- oder Meisterabschluss nach und
besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis
einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über
Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat
umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des nationalen und
internationalen Seerechtes, des Handelsrechtes und des Völkerrechtes. |
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Wachoffizier
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf während seiner Wache.
Kontrolliert die Wachgänger und leitet diese an. Unterstützt den
Ersten Offizier bei dessen Aufgaben im Lade- und Löschprozeß
bzw. während der Liegezeit des Schiffes in der Werft oder auf
Reede. Kontrolliert die Anlieferung der seemännischen- und
Decksausrüstung und sorgt für die ordnungsgemäße Lagerung.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den Arbeitsablauf während seiner Wache, für
einen ordnungsgemäßen Lade- und Löschbetrieb sowie für die
Einhaltung der Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutzes in seinem Arbeitsbereich und während
der Wache.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Fachschul- oder Meisterabschluss nach und
besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis
einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über
Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat
Kenntnisse auf dem Gebiet des nationalen und internationalen
Seerechts, des Handels- und Völkerrechts. |
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Ltd. Techn. Offz.
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Übernimmt bzw. übergibt die gesamte technische Anlage des
Schiffes auf der Grundlage eines Übergabe/Übernahmeprotokolls.
Leitet und kontrolliert alle für den einwandfreien
betriebssicheren Zustand der Anlagen erforderlichen Arbeiten im
Schiffsbetriebsdienst während der Werft-, Hafen- und
Reedeliegezeit. Kontrolliert die technischen Fachoffiziere und
leitet diese an. Gewährleistet den reibungslosen Wach- und
Arbeitsablauf, sorgt für die Durchsetzung guter Führungsprinzipien
und für die Qualifizierung der Mitarbeiter seines Ressorts. Führt
die technische Dokumentation.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für sämtliche Aggregate und Anlägen sowie für
den technischen Zustand des Schiffes, für die termingerechte
Instandhaltung, für die Entwicklung des Neuererwesens und für
die Einhaltung der Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutzes, für die Anleitung der im technischen
und nautischen Dienstbereich arbeitenden Beschäftigten.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Fachschul- oder Meisterabschluss nach und
besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis
einschließlich der Qualifikationsnachweise. Hat umfassende
Kenntnisse auf dem Gebiet der BMSR-Technik und im
Erhaltungsbetrieb sowie mehrjährige praktische Erfahrung im
technischen Bereich. |
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Techn. Wachoffz.
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Kontrolliert auf Schiffen im Hafen, in der Werft und auf Reede während
seiner Wache die Wachgänger und leitet diese bei den Pflege- und
Wartungsarbeiten an. Führt bei Reparaturen durch Fremdfirmen ständige
Kontrollen durch und nimmt einzelne Aggregate ab. Sorgt bordseitig
für die technischen Voraussetzungen für einen einwandfreien
Lade- und Löschprozess.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den reibungslosen Arbeitsablauf während
seiner Wache, für die technische Einsatzbereitschaft der lt.
Reparaturliste aufgeführten Spezifikationen, für die Einhaltung
der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen in seinem
Bereich, für die ordnungsgemäße Übernahme und Lagerung aller
Ersatz- und Ausrüstungsteile sowie der Betriebsstoffe.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Fachschul- oder Meisterabschluss nach und
besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis
einschließlich der Qualifikationsnachweise. Hat umfassende
Kenntnisse auf dem Gebiet der BMSR-Technik und im
Erhaltungsbetrieb sowie mehrjährige praktische Erfahrung im
technischen Bereich. |
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Offz. für Hilfsanl.
|
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Sorgt auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit
für die ständige Einsatzbereitschaft der Kühlanlagen und
Decksmaschinen, wartet, pflegt und repariert diese Anlagen. Überwacht
die Anlagen, sichert die Einhaltung der entsprechenden
Bestimmungen, übernimmt im Bedarfsfall Aufgaben im
Maschinendienst.
Verantwortung :
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der
Aufgaben in seinem Arbeitsbereich, für die Einhaltung der
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbe- stimmungen in seinem
Bereich sowie für die Durchführung der vom Ladungsoffizier
angewiesenen Maßnahmen zur Sicherung der Ladung in den Kühlräumen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Fachschulabschluss entsprechend den Bestimmungen des
Seefahrtsamtes und mehrjährige Berufserfahrungen nach. Besitzt
die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Offz. für Hilfsanl.
(Meister)
|
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Sorgt für die ständige Einsatzbereitschaft der Kühlanlagen und
Decksmaschinen, wartet, pflegt und repariert diese Anlagen während
der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit des Schiffes. Überwacht die
Anlagen, sichert die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen,
übernimmt im Bedarfsfall Aufgaben im Maschinendienst.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der
Aufgaben in seinem Arbeitsbereich, für die Einhaltung der
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbe- stimmungen in seinem
Bereich sowie für die Durchführung der vom Ladungsoffizier
angewiesenen Maßnahmen zur Sicherung der Ladung in den Kühlräumen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Meisterabschluss entsprechend den Bestimmungen des
Seefahrtsamtes und Berufserfahrung nach. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Offz. f. elektr. Anl.
|
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Sichert auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und
Reedeliegezeit die ständige Einsatzbereitschaft der gesamten
E-Anlagen, wartet und bedient alle elektronischen Schiffsanlagen
(Mess- und Regeltechnik), geht während der Manöver Wache und führt
das E-Tagebuch und die Arbeitsbereichsunterlagen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit der E-Anlage,
einschließlich der Stromversorgung für die Funkanlage und die
nautischen Geräte sowie für die Kontrolle, Wartung und Pflege
und Reparatur aller elektro-technischen Anlagen und für die
Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzes in seinem Bereich.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Fachschulabschluss entsprechend den Bestimmungen des
Seefahrtsamtes und mehrjährige Berufserfahrungen nach. Besitzt
die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz", als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III". |
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Offz. f. elektr. Anl.
(Meister)
|
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Siehe wie vor beim Offizier für elektrische Anlagen.
Verantwortung:
Siehe wie vor beim Offizier für elektrische Anlagen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Meisterabschluss entsprechend den Bestimmungen des
Seefahrtsamtes und Berufserfahrungen nach. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz", als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III". |
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Elektriker
|
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit
selbständig Arbeiten an der E-Anlage unter Beachtung der
Sicherheitsbestimmungen durch, macht Kontrollgänge und vermerkt
diese im E-Tagebuch, pflegt, repariert und wartet die E-Anlagen, führt
vorbeugend Arbeiten und Kontrollmessungen durch, überwacht die
elektrischen Lade- und Löscheinrichtungen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der
Arbeiten, für Ordnung und Sauberkeit im E-Storeraum und in der
E-Werkstatt sowie für die richtige Lagerung und Konservierung der
Reserveteile, elektrischen Hilfsmittel und Meßgeräte und für
die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung
an Bord. Besitzt die Berechtigungsnachweise als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann", für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als
"Hebezeugführer III". |
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Bootsmann
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet und überwacht auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und
Reedeliegezeit im nautischen und technischen Dienstbereich die
anfallenden Arbeiten und stellt die Arbeits- und Wachpläne auf. Fördert
die Entwicklung neuer Arbeitsmethoden und unterstützt die Einführung
der neuen Technik. Überwacht und kontrolliert die ordnungs- gemäße
Durchführung der Arbeit der ihm zugeordneten
Besatzungsmitglieder.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im
Ladungsdienst, bei der Werterhaltung, Konservierung, Reparatur,
Wartung und Pflege des Schiffes sowie für die Einhaltung der
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen in seinem
Arbeitsbereich.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der
Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik.
Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits- ,
Arbeits- und Brandschutz ", als "Rettungsboots - und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III". Hat
mehrjährige Berufserfahrung an Bord. |
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Vollmatrose
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich alle
anfallenden Arbeiten nach Anweisung selbständig aus. Gewährleistet
die ordnungsgemäße Durchführung der Seewache auf Reede bzw.
Hafenwache. Führt Arbeiten bei der Konservierung, Reparatur,
Wartung und Pflege des gesamten Schiffes und im Ladungsdienst
durch. Leitet Decksleute an und beaufsichtigt diese bei der Ausführung
der Arbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen
Aufgaben und für die Einhaltung der Bestimmungen des
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der
Handelsschifffahrt mit der Spezialisierungsrichtung
Decksbetriebstechnik. Besitzt die Berechtigungsnachweise als
"Rettungsboots - und Feuerschutzmann" und als
"Hebezeugführer III". |
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Matrose
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich alle
anfallenden Arbeiten nach Anweisung durch. Gewährleistet die
ordnungsgemäße Durchführung der Seewache auf Reede bzw. der
Hafenwache. Wird bei der Konservierung, Reparatur, Wartung und
Pflege des gesamten Schiffes und im Ladungsdienst eingesetzt.
Verantwortung:
Siehe wie vor beim Vollmatrosen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Teilfacharbeiterabschluss als Vollmatrose der
Handelsschifffahrt. Hat die praktische Facharbeiterprüfung zum
Vollmatrosen der Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung
Decksbetriebstechnik abgelegt. Besitzt die Berechtigungsnachweise
als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als
"Hebezeugführer III". |
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Decksmann
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich (einschließlich
E) alle ihm übertra- genen Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht
durch. Gewährleistet entsprechend seinem Ausbildungsstand die
ordnungsgemäße Durchführung der Seewache auf Reede bzw. der
Hafenwache. Wird bei der Konservierung, Reparatur, Wartung und
Pflege des gesamten Schiffes und im Ladungsdienst eingesetzt.
Verantwortung:
Siehe wie vor beim Vollmatrosen & Matrosen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss in einem technisch orientierten
Beruf und absolvierte einen Sicherheitsgrundlehrgang. |
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Storekeeper
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit
Schweiß-, Dreh- und Reparaturarbeiten im technischen und
nautischen Dienstbereich durch. Lagert und verwaltet
Verbrauchsmaterialien für den technischen Dienstbereich und führt
die Materialverbrauchsbücher. Wartet und pflegt Werkzeuge und
Werkzeugmaschinen. Führt Arbeiten an allen sanitären Anlagen
durch. Leitet bei der Durchführung bestimmter Arbeitsaufgaben die
ihm zugeordneten Besatzungsmitglieder bei der Arbeit an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufga- ben, für eine einwandfreie Lagerhaltung mit
Nachweis des Materialverbrauchs und für die Einhaltung der
Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und die
praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der
Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung
Maschinenbetriebstechnik abgelegt und hat Kenntnisse als
Rohrschlosser und Dreher. Besitzt den Schweißerpass für
autogenes und elektrisches Schweißen. Kann die lt.
Seeschiffsbesetzungsordnung geforderte Fahrzeit nachweisen.
Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I". |
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Masch.-Assistent
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Versieht auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und
Reedeliegezeit Wach- und Kontrolldienst an den ihm zugewiesenen
Anlagen, führt Reparaturen durch, leitet die Maschinenwärter und
-helfer an und führt unter Anleitung Schaltungen durch. Führt im
technischen und nautischen Dienstbereich Werterhaltungs-,
Konservierungs- und Pflegearbeiten durch. Wird bei Notwendigkeit
als Heizer eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben sowie für die Einhaltung der
Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimnungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der
Handelsschifffahrt, Spezialisie- rungsrichtung
Maschinenbetriebstechnik. Besitzt die Berechtigungsnachweise als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als
"Hebezeugführer I". |
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Masch.-Wärter
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Versieht auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und
Reedeliegezeit Wach- und Kontrolldienst an den ihm zugewiesenen
Anlagen, führt Reparaturen durch, leitet die Maschinenwärter und
-helfer an und führt unter Anleitung Schaltungen durch. Führt im
technischen und nautischen Dienstbereich Werterhaltungs-,
Konservierungs- und Pflegearbeiten durch. Wird bei Notwendigkeit
als Heizer eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufga- ben sowie für die Einhaltung der
Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimnungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der
Handelsschifffahrt, Spezialisie- rungsrichtung
Maschinenbetriebstechnik. Besitzt die Berechtigungsnachweise als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als
"Hebezeugführer I". |
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Masch.-Helfer
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit
im technischen und nautischen Dienstbereich alle übertragenen
Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht durch, insbesondere
Reinigungs-, Streich-, Schmier- und Transportarbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm
übertragenen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und
absolvierte einen Sicherheitslehrgang. |
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Pumpenmann
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Bedient, pflegt, wartet und repariert die Lade- und Löscheinrichtungen
auf Tankern während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit unter
Beachtung der spezifischen Sicherheitsbestimmungen für Tanker.
Gewährleistet das verlustlose Laden und Löschen der Ladung.
Bedient, pflegt und wartet die Tankwaschanlage.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Pflege, Wartung,
Reparatur und Funktions- tüchtigkeit der Lade- und Löscheinrichtung
auf Tankern sowie für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss in einem technischen Beruf,
umfangreiche Kenntnisse über das Pumpen- und Rohrleitungssystem
auf Tankschiffen und hat die praktische Facharbeiterprüfung zum
Vollmatrosen der Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung
Maschinenbetriebstechnik abgelegt. Besitzt die
Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutz", als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I". |
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Obersteward
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet das Wirtschaftspersonal an und sichert einen reibungslosen
Arbeitsablauf sowie die Versorgung mit Getränken auf Schiffen während
der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit. Übernimmt, verwaltet und
lagert Proviant und Material für den Wirtschaftsbereich. Führt
den Service in der Offiziersmesse durch.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im
Stewardbereich, für die Anleitung des ihm unterstellten
Wirtschaftspersonals, für die Ermittlung und Abrechnung der täglichen
Essenportionen, für die Einhaltung des Kostenlimits in seinem
Aufgaben- bereich sowie für die Einhaltung der Hygiene- und der
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung
in der Schifffahrt. Hat Kenntnisse zur Ausrichtung von Empfängen
an Bord. Besitzt die Berechtigungs- nachweise für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Steward
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet das Wirtschaftspersonal an und sichert einen reibungslosen
Arbeitsablauf sowie die Versorgung mit Getränken auf Schiffen während
der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit. Übernimmt, verwaltet und
lagert Proviant und Material für den Wirtschaftsbereich. Führt
den Service in der Offiziersmesse durch.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im
Stewardbereich, für die Anleitung des ihm unterstellten
Wirtschaftspersonals, für die Ermittlung und Abrechnung der täglichen
Essenportionen, für die Einhaltung des Kostenlimits in seinem
Aufgaben- bereich sowie für die Einhaltung der Hygiene- und der
Gesundheits-, Arbeits- und Brand- schutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung
in der Schifffahrt. Hat Kenntnisse zur Ausrichtung von Empfängen
an Bord. Besitzt die Berechtigungs- nachweise für
"Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als
"Rettungsboots- und Feuerschutzmann". |
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Schiffskoch
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet und organisiert auf Schiffen während der Werft-, Hafen-
und Reedeliegezeit den Arbeitsablauf im gesamten Küchenbetrieb
bzw. in seiner Schicht, sorgt für die Zubereitung einer gesunden
und schmackhaften Verpflegung auf der Grundlage der Speiserolle.
Kontrolliert Sauberkeit, Temperaturen und Ordnung im Proviantraun,
rechnet die Gästeportionen ab, leitet die Weiterbildung des Küchenpersonals.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im Küchenbetrieb,
sowie für die Einhaltung der Hygiene- und der Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutzbestim- mungen in seinem Bereich und für
die Gültigkeit der Gesundheitsausweise des Küchenpersonals.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung.
Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Kochsmaat
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(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Verwaltet auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und
Reedeliegezeit die an Bord befindlichen Fleisch-, Wurst- und
Backwaren, sichert die fachgerechte Vorbereitung des Fleisches und
der Backmittel für die Mahlzeiten, kontrolliert ständig Fleisch-
und Wurstwaren, pflegt die ihm anvertrauten Geräte und Maschinen
und hilft bei Bedarf in der Kombüse.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen
Aufgaben, für einen hygienischen einwandfreien Zustand der
Arbeitsräume sowie für die Einhaltung der Hygiene- und
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung.
Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und
Feuerschutzmann". |
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Anhang
Dienstgradeinteilung
(gilt auch für die Werft- und Hafenablösung) |
Offiziere |
Unteroffiziere |
Mannschaften |
Kapitän
Erster Offizier
II. Nautischer Offizier
III. Nautischer Offizier
Leitender Funkoffizier
Funkoffizier
Leitender Technischer Offizier
I. Technischer Offizier
II. Technischer Offizier
III. Technischer Offizier
Assistenzoffizier
Offizier f. Schiffsbetriebsdienst
Offizier f. elektrische Anlagen
Offizier f. elektr.Anlagen (Meister)
Offizier f. Hilfsanlagen
Offizier f. Hilfeanlagen (Meister)
Oberzahlmeister
Zahlmeister
Wirtschaftsoffizier
Chefkoch
Chefsteward
Obersteward auf FG
Kulturoffizier
Kapellenleiter
Brandschutzoffizier
I. Ausbildungsoffizier
Ausbildungsoffizier |
Bootsmann
Kabelgattsmatrose
Storekeeper
Oberheizer
Pumpenmann
I. Buchhalter
Lagerverwalter
Schiffskoch
Obersteward
Büfettier
1. Steward auf FG
Barmixer
Verkäuferin
Wäscheverwalterin
Kultur-Assistent
Musiker
Alleinelektriker
Alleinhilfsanlagenwärter
Steuerer
Lehrausbilder
Lagerverwalter auf FG |
Vollmatrose
Matrose
Decksmann
Maschinenassistent
Maschinenwärter
Maschinenhelfer
Hilfsanlagenwärter
II. Buchhalter
Sachbearbeiter f. Wirtschaftsfragen
Lagerverwalterhelfer
Kochsmaat
Kochshelfer auf FG
Steward
Wirtschaftshelfer
Steward auf FG
Speisesaalsteward auf FG
Friseur
Wäscherin
Borddrucker
Bordfunksprecherin
Filmvorführer
Sportorganisator
Brandschutzmann
Tischler
Heizer
Dreher
Plumber
Elektriker |
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Oben nicht aufgeführte Benennungen
Steuermann |
Bezeichnung in der kleinen Küstenschifffahrt bzw. in
der Fischerei:
Seeoffizier (höchster Offizier nach dem Kapitän), für die
Navigation verantwortlich. (3) |
Bestmann |
Bezeichnung in der kleinen Küstenschifffahrt bzw. in
der Fischerei:
Mitglied der Decksbesatzung, welches auf Seereisen statt eines
Steuermanns die Seewachen übernimmt, ohne allerdings ein Patent zu
besitzen. (3) |
Leichtmatrose |
Ein im 2. Ausbildungsjahr auf einem Schiff
befindlicher Seemann, dessen Rang zwischen Schiffsjunge und
Vollmatrose liegt. (3) |
Maschinist |
Bedeutung 1: Facharbeiter, der Maschinen bedient und
überwacht;
Bed. 2: Leiter des Personals, das auf Schiffen die Maschinen bedient
und wartet (3) |
Schmierer |
Motorenhelfer; Aufgabe ist die Wartung und Überwachung
der Maschinen zur Zuverlässigkeit und Sicherheit; meist ein
gelernter Maschinenbauer.
(3) |
Trimmer |
Hatte die Aufgabe, auf mit Kohle befeuerten
Dampfschiffen die Kohle aus den zum Teil weit vom Kesselraum
entfernten Kohlebunkern heranzuschaffen. (3) |
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Anmerkungen
Der Quali-Katalog beinhaltete einen
Titel mit Impressum, das Inhaltsverzeichnis, Hinweise zur Handhabung
und ein Verzeichnis der Qualifikationsmerkmale nach Ordnungsnummern -
hier ergänzend abrufbar
(1 MB). |
Beschreibungen der hier für die
Besatzungen gemeinten DSR-Schiffe sind in unserer Rubrik Schiffe zu finden. Dabei
empfehlen wir den Navigationsstart über die Schiffstypenliste. |
Herzlichen Dank an Kpt.
Hans-Hermann Diestel für die super Unterstützung
sowie an RoB und an Martin (Dr. med.) für die Tipps und an RP (SSMR)!
Quellen: |
(1) |
Katalog der
Qualifikationsmerkmale für die Beschäftigten der Handelsflotte
1978, DDR, Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Reg.-Nr. 73/78 |
|
(2) |
Jahrbuch
der Schiffahrt 1971, TRANSPRESS VEB Verlag für Verkehrswesen
Berlin; Beitrag: Uhlemann, Genosse Kapitän. Aufgaben eines Kapitäns
unserer Handelsflotte, S. 12-17 |
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(3) |
Nach
diversen Suchergebnissen im Internet |
Grafik/Foto: |
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o. g. |
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Fotoshow mit Shadowbox, © 2007-2010 M.J.I.
Jackson |
"Unsere Bordrolle": Seeleute Rostock
e.V., 10.03.2019, ABa
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