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Unsere Bordrolle

Die Aufgaben auf den Schiffen der DSR


Sich für den Beruf eines Seemannes zu entscheiden, braucht einen frühzeitigen Entschluss, um sich physisch und psychisch auf die schwere Aufgabe vorbereiten zu können. Der Beruf verlangt einen ganzen Mann mit gesundem Geist und Körper, einen starken Willen, Kameradschaftssinn, Mut, Härte, Energie und Ausdauer, Sportlichkeit, schnelle Reaktionsfähigkeit und Disziplin. Nach (2)
 
slr-sd17-ubr00-dbl-kl.jpgIn diesem Beitrag werden die Aufgaben von seemännischen Berufen in der Handels- und Passagierschifffahrt der DSR mit dem Stand von 1978 wie in der Reihenfolge des Katalogs (1) umrissen. Teilweise gibt es sie heutzutage so nicht mehr. Der politische Aspekt wurde weitgehend "entschärft", weil es hier um die maritime Tradition geht. Rechts neben der behördlichen Berufsbezeichnung sind bordeigene Synonyme genannt, soweit bekannt. Die Textbildchen in der linken Spalte zeigen nach einem Klick die Zuordnungen >tdw - Fahrtbereich - Heuergruppe< (ohne konkrete Beträge).
 
Die Aufgaben der Besatzungsmitglieder im Notfall zeigen wir hier bereits unter Sicherheitsrolle 1967.
 
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Grafik: SSMR ("Tradi", Kartenraum) | Foto/Repro: ABa, HH, 2006/2019
Übersicht zur Navigationshilfe in diesem Beitrag:
1. Nautik 4. E-Technik 7. Deck 10. Kultur 13. Urlauberschiff
2. Med. & Funk 5. Hilfsanlagen 8. Maschine 11. Kombüse 14. Brandschutz
3. M-Technik 6. Ausbildung 9. Wirtschaft 12. Stewardber. 15. Werft & Hafen

Kapitän

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CAPTAIN,
MASTER

73/78 (13)
Der Alte, Käpt'n
Tätigkeit:
Führt das Schiff selbständig und eigenverantwortlich in nautischer, technischer und ökonomischer Hinsicht. Leitet die Mannschaft zur Erfüllung der dem Schiff gestellten Aufgaben an, gibt notwendige Anweisungen und kontrolliert die Durchführung der Aufgaben.
Vertritt die staatlichen Interessen an Bord und im Ausland. Sorgt für die Verbesserung der Technologie und des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie für die Qualifizierung der Besatzung und Ausbildung der Lehrlinge. Nimmt rechtlich alle Aufgaben wahr, die Besatzung, Passagiere, Schiff und Ladung betreffen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Leitung des Schiffsbetriebes, für die Erfüllung der ihm und den Mitgliedern der Besatzung übertragenen demokratischen, ökonomischen und Bildungs- und Erziehungsaufgaben sowie für die Sicherheit der Besatzung, der Passagiere, des Schiffes und der Ladung. Sorgt für die Einhaltung der Gesetzlichkeit und Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie des Selbstschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise.
Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Seerechts, des Handelsrechts und des Völkerrechts. Wird berufen bzw. ernannt.

Politoffizier

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73/78 (15)
Politnik
Tätigkeit:
Ist Stellvertreter des Kapitäns für die politische Arbeit, erfüllt alle Aufgaben in engem Zusammenwirken mit dem Kapitän. Leitet den gesamten politisch-ideologischen Erziehungsprozess des Kollektivs zu klassenbewusst denkenden und handelnden Seeleuten. Mobilisiert das Kollektiv zu hohen Leistungen im Kampf um die Verwirklichung aller politischen und ökonomischen Aufgaben und sichert die Durchsetzung sozialistischer Leitungsprinzipien und Verhaltensweisen an Bord.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die umfassende Erfüllung aller ihm übertragenen politischen und ökonomischen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Parteischulabschluss nach und hat einen Hochschulab- schluss auf dem Gebiet der Seeverkehrswirtschaft. Verfügt über umfangreiche politisch-ideologische Kenntnisse und besitzt die Fähigkeit zur Leitung von Kollektiven.

Erster Offizier

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1ST OFF,
1ST MATE

73/78 (17)
Chief mate, Erster, ENO
Tätigkeit:
Ist der ständige Vertreter des Kapitäns und als Wachoffizier (auf See 8-12/20-24; im Hafen 8-16) tätig, kontrolliert die ordnungsgemäße Ausrüstung des Schiffes für die bevorstehenden Reisen und führt das Schiffstagebuch. Leitet die Manöverstation Brücke, ist gegenüber den nautischen Offizieren und den Besatzungsmitgliedern, die in seinem Arbeitsbereich tätig sind, weisungsbefugt. Organisiert die Be- und Entladung des Schiffes, führt die entspr. Unterlagen (Stauplan) und arbeitet mit Beauftragten der Kooperationsbetriebe in Bezug auf den Umschlag der Ladung zusammen. Überwacht den Trimm- und Stabilitätszustand und das sichere Liegen des Schiffes im Hafen und auf der Reede. Ist in Fragen der Sicherheit und Ordnung neben dem Kapitän gegenüber allen an Bord befindlichen Personen weisungsbefugt. Leitet die Qualifizierung der Besatzungsmitglieder in nautisch-seemännischer Hinsicht und regelt auf Schiffen ohne Wirtschaftsoffizier die Arbeitsorganisation im Wirtschaftsbereich.
Verantwortung:
Ist für die ordnungsgemäße und sichere Stauung der Ladung unter Berücksichtigung nationaler und internationaler gesetzlicher Bestimmungen und für den ordnungsge- mäßen Ablauf des Lade- und Löschprozesses verantwortlich. Ist verantwortlich für die Auswertung der nautischen Dokumentation, für die Einhaltung der Revisions- und Testiertermine des Decks-, Sicherheits- und nautischen Sektors und für eine optimale Auslastung des Schiffes sowie für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise und mehrjährige Berufserfahrung in der Handelsschiffahrt. Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Seerechts, des Handelsrechts und des Völkerrechts.

II. Nautischer Offz.

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2ND OFF,
2ND MATE

73/78 (19)
Zweiter, Second
Tätigkeit:
Leitet als Wachoffizier (auf See 12-16/0-4; im Hafen 16-24) die Wachgänger an und kontrolliert die Einhaltung der gegebenen Anweisungen. Leistet Zuarbeit für den Ladungsdienst. Übernimmt auf Schiffen ohne Arzt die medizinische Betreuung der Besatzung. Sorgt für die Vollständigkeit, Einsatzbereitschaft, Wartung, Bestellung, termingerechte Testierung und Kontrolle aller Anlagen und Geräte zur Gewährleistung der Schiffssicherheit.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf während seiner Wache auf See und im Hafen, für die Organisation des Aufgabenbereiches Sicherheit sowie für die Einhaltung der Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie des Selbstschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das It. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Seerechtes, des Handelsrechtes und des Völkerrechtes.

III. Nautischer Offz.

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3RD OFF,
3RD MATE

73/78 (21)
Dritter
Tätigkeit:
Leitet als Wachoffizier (auf See 16-20/4-8; im Hafen 0-8) die Wachgänger an und kontrolliert die Einhaltung der gegebenen Weisungen. Stellt vor Auslaufen die Seekarten und die nautische Dokumentation zusammen und macht die Brücke für die Reise seeklar. Leistet Zuarbeit zur Aufstellung der Ladungsdokumentation. Sorgt für die Pflege, Bestellung, Reparatur und Testierung sämtlicher nautischer Geräte und Hilfsmittel. Berichtigt ständig die nautische Dokumentation, führt einen Nachweis darüber sowie die Anwesenheitsliste.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den richtigen Arbeitsablauf während seiner Wache auf See und im Hafen, für die ständige Bereitstellung aller nautischen Geräte und Hilfsmittel und für die laufende Berichtigung sämtlicher nautischer Karten und Bücher sowie für die Führung der Tagebücher.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat Kenntnisse in der nationalen und internationalen Schifffahrtspraxis.

Schiffsarzt/-ärztin
& Schwester

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DOCTOR

nicht im Katalog
Der "Doc" und eine zweite medizinische Fachkraft
Stellen die medizinische Versorgung an Bord sicher und tragen Verantwortung für die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Auf Schiffen mit mehr als 50 Personen an Bord und längeren Fahrten (betrifft Lehrfrachter, Urlauber- und nur die Typ-IV-Frachtschiffe) musste ein Schiffsarzt an Bord sein. Dessen Qualifikationen wurden durch nationale Vorschriften geregelt. Weitere medizinische Fachkräfte kamen auf Schiffen mit mehr als 100 Personen an Bord (Lehrfrachter und Urlauberschiffe) zum Einsatz. Medizinisches Personal an Bord wurde vom Medizinischen Dienst des Verkehrswesens der DDR gestellt und unterlag nicht der Beheuerung durch die DSR.
Siehe auch besonders unsere detaillierten Ausführungen unter "Schiffe - Schiffstechnik & Seemannschaft - 4. Kost & Logis - Das Hospital".

Ltd. Funkoffizier

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CHIEF RADIO OFF

73/78 (23)
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Organisiert und gewährleistet die Durchführung der internationalen Funksicherheits- wache, führt den Funk- und Funksicherheitsdienst gemäß den nationalen und internationalen Bestimmungen und Verordnungen durch, sorgt durch Kontrolle, Betrieb, Wartung und Reparatur für die ständige Einsatzbereitschaft und Funktionstüchtigkeit der Funk- und Ortungsfunkanlagen. Reguliert und kontrolliert die Funkbetriebsabrechnung und -nachweisführung. Leitet und kontrolliert den Einsatz der ihm unterstellten Funkoffiziere und unterstützt diese in ihrer Qualifizierung. Ist Fachberater des Kapitäns auf dem Gebiet des Seefunkdienstes.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Sicherstellung, Durchführung und Aufrechterhaltung der Funksicherheitswache, des Funkbetriebs und Funksicherheitsdienstes sowie für den öffentlichen, dienstlichen und privaten Funknachrichtendienst des Schiffes unter Beachtung und Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen und Weisungen, für den Einsatz, die Einsatzbereitschaft und Funktionstüchtigkeit der Funk- und Funkortungsanlagen, deren Wartung, Reparatur und Werterhaltung, für die ordnungsgemäße Funkbetriebsabrechnung und Nachweisführung, die Einhaltung der Revisions- und Abnahmetermine sowie die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Hochschulabschluss, besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung und Schiffsstellenplan erforderliche Seefunkzeugnis 1. Klasse. Hat Berufserfahrung in der Handelsflotte und Kenntnisse in der Hochfrequenztechnik, Schiffselektronik und im Funkbetriebsdienst. Hat Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Besitzt das "Gesundheitspflegezeugnis" und den "Befähigungsnachweis für Arbeitsschutz und technische Sicherheit" sowie die "Zulassungen zum Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Funkoffizier mit Seefunkzeugnis 1. Klasse

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1ST RADIO OFF,
1ST RADIO OPER

73/78 (24)
Funker
Tätigkeit:
Gewährleistet die Durchführung der internationalen Funksicherheitswache, führt den Funk- und Funksicherheitsdienst gemäß den nationalen und internationalen Bestimmungen und Verordnungen durch, sorgt durch Kontrolle, Betrieb, Wartung und Reparatur für die ständige Einsatzbereitschaft und Funktionstüchtigkeit der Funk- und Ortungsfunkanlagen. Nimmt die Funkbetriebsabrechnung und -nachweisführung vor. Ist Fachberater des Kapitäns auf dem Gebiet des Seefunkdienstes.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Sicherstellung, Durchführung und Aufrechterhaltung der Funksicherheitswachen, des Funkbetriebs und Funksicherheitsdienstes im Rahmen des internationalen und nationalen Seefunkdienstes sowie für den öffentlichen, dienstlichen und privaten Funknachrichtendienst des Schiffes unter Beachtung und Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen und Weisungen, für den Einsatz, die Einsatzbereitschaft und Funktionstüchtigkeit der Funk- und -ortungsanlagen, deren Wartung, Reparatur und Werterhaltung, für die ordnungsgemäße Funkbetriebs- abrechnung und -nachweisführung, die Einhaltung der Revisions- und Abnahmetermine sowie für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Hochschulabschluss und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung und Schiffsstellenplan erforderliche Seefunkzeugnis 1. Klasse. Hat Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat Kenntnisse in der Hochfrequenztechnik, der Schiffselektronik und im Funkbetriebsdienst, besitzt das "Gesundheitspflege- zeugnis" und den "Befähigungsnachweis für Arbeitsschutz und technische Sicherheit" sowie die "Zulassungen zum Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Funkoffizier mit Seefunkzeugnis 2. Klasse
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2ND RADIO OFF,
2ND RADIO OPER
73/78 (25)
Funker
Tätigkeit:
Siehe wie vor beim Funkoffizier mit Seefunkzeugnis 1. Klasse.
Verantwortung:
Siehe wie vor beim Funkoffizier mit Seefunkzeugnis 1. Klasse.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Hochschulabschluss und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung und Schiffsstellenplan erforderliche Seefunkzeugnis 2. Klasse. Hat Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat Kenntnisse in der Hochfrequenztechnik, der Schiffselektronik und im Funkbetriebsdienst, besitzt das "Gesundheitspflege- zeugnis" und den "Befähigungsmachweis für Arbeitsschutz und technische Sicherheit" sowie die "Zulassungen zum Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Ltd. Techn. Offz.

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CHIEF ENG

73/78 (27)
Chief, LTO
Tätigkeit:
Leitet den technischen Dienstbereich und ist der technische Berater des Kapitäns. Hat den reibungslosen Einsatz der technischen Anlagen zu organisieren. Führt die technische Dokumentation und leitet den komplexen Schiffsbetriebsdienst. Überwacht die rechtzeitige Bestellung, Übernahme und Lagerung der für die Reise erforderlichen Verbrauchsstoffe, Reserveteile und Ausrüstungsgegenstände. Führt die Reparatur- und Ersatzteilplanung für alle Anlagen durch. Wird bei betrieblichen Erfordernissen in den Wachdienst einbezogen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die technische Einsatzbereitschaft des Schiffes sowie für die gesamten Werterhaltungsarbeiten und für die Qualifizierung der ihm unterstellten Besatzungsmitglieder, Ist verantwortlich für die Entwicklung des Neuererwesens, für die ständige Einhaltung und Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Sicherheits- bestimmungen und für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf in seinem Bereich.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Treib- und Schmierstoffe, der BMSR-Technik, der Kühl- und Hydraulikanlagen. Hat mehrjährige praktische Erfahrungen im technischen Bereich.

I. Techn. Offizier

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1ST ENG

73/78 (29)
1. Ing
Tätigkeit:
Leitet während seiner Wache bzw. als diensthabender techn. Offizier in seinem Bereich alle Arbeiten und sichert die konsequente und schnelle Durchführung der geforderten Manöver. Vertritt den Leitenden Techn. Offizier bei dessen Abwesenheit während der Hafen-, Werft- und Reedeliegezeit des Schiffes. Führt Arbeitsschutzbelehrungen durch und kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes, sorgt für einen guten technischen Zustand der Maschine und bereitet die Reparaturen vor. Gibt Unterstützung bei der Ersatzteilplanung. Sorgt für sparsamen Einsatz der Verbrauchsstoffe und Reserveteile.
Verantwortung:
Ist verantvortlich für die Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft der Maschine. Überwacht die Durchführung der Arbeitsabläufe und die Einhaltung der Sicherheits- bestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Siehe wie vor beim Leitenden Technischen Offizier. 

II. Techn. Offizier

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2ND ENG

73/78 (31)
2. Ing
Tätigkeit:
Leitet während seiner Wachzeit bzw. als diensthabender techn. Offizier alle Arbeiten in seinem Aufgabenbereich und sorgt für konsequente und schnelle Ausführung der geforderten Manöver. Unterstützt den Leitenden Techn. Offizier bei der Ausarbeitung der Planungs- und Reparaturunterlagen. Sichert die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die in der Ressortaufteilung festgelegten Anlagenteile und für das richtige Fahren, Warten und Reparieren der Maschinenanlage sowie für die Führung der Arbeitsbereichsunterlagen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat Kenntnisse auf dem Gebiet der Treib- und Schmierstoffe, der BMSR-Technik, der Kühl- und Hydraulikanlagen. Hat mehrjährige praktische Erfahrungen im technischen Bereich.

III. Techn. Offizier

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3RD ENG

73/78 (33)
3. Ing
Tätigkeit:
Leitet während seiner Wachzeit bzw. als dienethabender techn. Offizier alle Arbeiten in seinem Aufgabenbereich und sorgt für konsequente und schnelle Ausführung der geforderten Manöver. Leistet Zuarbeit bei Planungs- und Reparaturarbeiten und sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die in der Arbeitsbereichsaufteilung festgelegten Anlagenteile, für das richtige Fahren, Warten und Reparieren der Maschinenanlage, für die Führung der Arbeitsunterlagen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch-, Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat Kenntnisse auf dem Gebiet der Treib- und Schmierstoffe, der BMSR-Technik, der Kühl- und Hydraulikanlagen. Hat praktische Erfahrungen im technischen Bereich.

Offizier für elektr. Anlagen

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E-ENG

73/78 (35)
E-Ing
Tätigkeit:
Kontrolliert, wartet und repariert alle elektrischen Anlagen, geht während der Manöver Wache und führt das E-Tagebuch sowie die Arbeitsbereichsunterlagen. Überwacht und ergänzt die Reserveteile, Verbrauchsmaterialien und Ausrüstungsteile. Führt die praktische und theoretische Weiterbildung, Anleitung und Kontrolle der weiteren Bordelektriker durch.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit der gesamten E-Anlage einschließlich der Stromversorgung für alle Geräte auf der Grundlage der Sicherheitsbestimmungen sowie für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Arbeitsbereich.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den Hochschulabschluss entsprechend den Bestimmungen des Seefahrtsamtes und mehrjährige Berufserfahrung nach. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Offizier für elektr. Anlagen (Meister)

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1ST ELECTRICIAN

73/78 (36)
E-Ing
Tätigkeit:
Kontrolliert, wartet und repariert alle elektrischen Anlagen, geht während der Manöver Wache und führt das E-Tagebuch sowie die Arbeitsbereichsunterlagen auf solchen Schiffen, für die vom Seefahrtsamt der DDR gemäß der Seeschiffsbesetzungsordnung ein Offizier für E-Anlagen mit Meisterqualifikation gefordert wird. Überwacht und ergänzt die Reserveteile, Verbrauchsmaterialien und Ausrüstungsteile. Führt die praktische und theoretische Weiterbildung, Anleitung und Kontrolle der weiteren Bordelektriker durch.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit der gesamten E-Anlage einschließlich der Stromversorgung für alle Geräte auf der Grundlage der Sicherheitsbestimmungen sowie für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Arbeitsbereich.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den Meisterabschluss entsprechend den Bestimmungen des Seefahrtsamtes und mehrjährige Berufserfahrung nach. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Alleinelektriker

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ELECTRICIAN

73/78 (37)
E-Mix
Tätigkeit:
Sichert die Einsatzbereitschaft der gesamten E-Anlage, wartet, pflegt und repariert alle elektrischen Geräte und Anlagen. Geht Wache und führt vorbeugende Arbeiten und Kontrollmessungen durch. Führt das E-Tagebuch und die Arbeitsbereichsunterlagen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der Arbeiten, für die Funktionstüchtigkeit, Kontrolle, Wartung, Pflege und Reparatur der E-Anlage sowie für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige praktische Erfahrungen im Schiffsbetrieb. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Elektriker

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ELECTRICIAN

73/78 (38)
E-Mix
Tätigkeit:
Führt selbständig Arbeiten an der E-Anlage unter Beachtung der Sicherheitsbestim- mungen durch, macht Kontrollgänge und vermerkt diese im E-Tagebuch. Pflegt, repariert und wartet die E-Anlagen, führt vorbeugende Arbeiten und Kontrollmessungen durch, überwacht die elektrischen Lade- und Löscheinrichtungen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der Arbeiten, für Ordnung und Sauberkeit im E-Stromraum und in der E-Werkstatt an Bord sowie für die richtige Lagerung und Konservierung der Reserveteile und elektrischen Hilfsmittel und Messgeräte.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Offizier für Hilfsanl.

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REEFER ENG

73/78 (39)
Kühl-Ing, Kühlmaschinist, Eisbär
Tätigkeit:
Überwacht und reguliert die Temperaturen und die Luftfeuchtigkeit nach den gegebenen Anweisungen insbesondere zur richtigen Behandlung der Kühlladung nach den entspr. Vorschriften. Wartet und pflegt die Kühl- und Decksanlagen und leistet Zuarbeit bei der Reparatur- und Reserveteilplanung.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ständige Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der gesamten Hilfsanlagen (Kühl- und Decksanlagen) sowie für die Einhaltung der Bestim- mungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Arbeitsgebiet.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Hochschulabschluss entsprechend den Bestimmungen des Seefahrts- amtes nach und hat mehrjährige Berufserfahrung. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutz- mann".

Offizier für Hilfsanl. (Meister)

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REEFER OFF

73/78 (40)
Kühlmaschinist, Eisbär
Tätigkeit:
Überwacht und reguliert die Temperaturen und die Luftfeuchtigkeit nach den gegebenen Anweisungen, insbesondere zur richtigen Behandlung der Kühlladung nach den entspr. Vorschriften auf solchen Schiffen, für die vom Seefahrtsamt der DDR gemäß der Seeschiffsbesetzungsordnung ein Offizier für Hilfsanlagen mit Meisterqualifikation gefordert wird. Wartet und pflegt die Kühl- und Decksanlagen und leistet Zuarbeit bei der Reparatur- und Reserveteilplanung.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ständige Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der gesamten Hilfsanlagen (Kühl- und Decks-anlagen) sowie für die Einhaltung der Bestim- mungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Arbeitsgebiet.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Meisterabschluss entsprechend den Bestimmungen des Seefahrtsamtes nach und hat Berufserfahrung. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Hilfsanlagenwärter

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...

73/78 (41)
 
Tätigkeit:
Behandelt die Kühlladung nach den gegebenen Vorschriften, überwacht und reguliert die Temperatur und Luftfeuchtigkeit nach den Erfordernissen der Kühlladung. Wartet und pflegt die Kühl- und Decksanlagen. Leistet Zuarbeit bei der Reparatur- und Reserveteil- planung.
Verantwortung:
Ist dem Leitenden Techn. Offizier gegenüber für die ständige Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der gesamten Kühl- und Decksanlagen sowie für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Arbeitsgebiet verantwortlich.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Kühl- und Decksanlagen. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

I. Ausbildungsoffz.

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1st Teacher

73/78 (42)
 
Tätigkeit:
Plant, leitet und kontrolliert auf Lehr- und Ausbildungsschiffen den Bildungs- und Erziehungsprozess auf der Grundlage des Lehrplanes für den berufspraktischen Unterricht. Plant, organisiert, leitet und kontrolliert die Arbeit der Ausbildungsoffiziere im berufspraktischen Unterricht. Nimmt Einfluss auf die Entwicklung der Lehrlinge zu Facharbeiterpersönlichkeiten. Unterstützt die Führung des Berufswettbewerbes, die Teilnahme und die Einbeziehung der Lehrlinge an der bzw. in die Neuererbewegung. Fördert die Entwicklung neuer Ausbildungsmethoden und organisiert die Einführung neuer Arbeitstechnologien.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die qualitative und quantitative Erfüllung des Lehrplanes, die Erziehung der Lehrlinge zu Facharbeiterpersönlichkeiten, für die Vorbereitung und Durchführung der Facharbeiterprüfung, für die Analyse der berufspraktischen Ausbildung und für die Weiterentwicklung der Berufsausbildung. Ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie anderer Rechtsvorschriften und innerbetrieblichen Bestimmungen in seinem Aufgabengebiet.
Erforderliche Qualifikation:
Verfügt über einen entsprechenden Hochschul- oder Fachschulabschluss, besitzt ein Befähigungszeugnis gemäß Seeschiffsbesetzungsordnung bzw. weist den Abschluss als Ingenieurpädagoge nach. Verfügt auf Grund mehrjähriger Tätigkeit über umfangreiche Erfahrungen in der Berufsausbildung. Besitzt den "Befähigungsnachweis für Arbeitsschutz und technische Sicherheit".

Ausbildungsoffizier

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Teacher

73/78 (43)
Lehrer
Tätigkeit:
Unterrichtet im berufspraktischen Unterricht, organisiert und sichert den Ablauf der Ausbildung entsprechend dem Lehrplan in seiner Lehrlingsgruppe. Kontrolliert die Lern- und Arbeitsunterlagen der Lehrlinge. Nimmt Einfluss auf die Entwicklung der Lehrlinge zu Facharbeiterpersönlichkeiten. Trifft alle Maßnahmen zur Durchführung der Facharbeiterprüfung. Ist als Mitglied der Prüfungskommission tätig. Leitet die Lehrbeauftragten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit an. Leitet die Lehrlinge bei der Führung des Berufswettbewerbes und im Neuererwesen an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die qualitative und quantitative Erfüllung des Lehrplanes, die Erziehung der Lehrlinge und ihre Entwicklung zu Facharbeiterpersönlichkeiten sowie für die ordnungsgemäße Führung und Abrechnung der Unterlagen der Berufsausbildung. Ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie anderer Rechtsvorschriften und innerbetrieblichen Bestimmungen in seinem Arbeitsgebiet.
Erforderliche Qualifikation:
Verfügt über einen entsprechenden Hochschul- oder Fachschulabschluss, besitzt ein Befähigungszeugnis gemäß Seeschiffsbesetzungsordnung bzw. weist den Abschluss als Ingenieurpädagoge nach. Besitzt den "Befähigungsnachweis für Arbeitsschutz und technische Sicherheit".

Lehrausbilder

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...

73/78 (44)
Lehrbootsmann
Tätigkeit:
Führt unter Leitung des I. Ausbildungsoffiziers den berufspraktischen Unterricht durch, organisiert den Ablauf der Ausbildung und Erziehung seiner Lehrlinge zu Facharbeiterpersönlichkeiten. Kontrolliert die Lern- und Arbeitsunterlagen der Lehrlinge, bereitet die Lehrlinge auf die Facharbeiterprüfung vor. Leitet die Lehrlinge bei der Führung des Wettbewerbs und im Neuererwesen an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Erfüllung des staatlichen Lehrplanes und für die Erziehung der Lehrlinge sowie ihre Entwicklung zu Facharbeiterpersönlichkeiten. Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung und Abrechnung der Unterlagen der Berufsausbildung und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz sowie anderer Rechtsvorschriften und innerbetrieblicher Bestimmungen in seinem Arbeitsgebiet.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als "Vollmatrose der Handelsschifffahrt" mit den Spezialisierungsrichtungen "Maschinen- und Decksbetriebstechnik". Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Assistenzoffizier

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4TH OFF,
4TH MATE
4TH ENG

73/78 (45)
Vierter
Tätigkeit:
Unterstützt die Arbeit eines wachhabenden Offiziers. Führt die übertragenen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Bestimmungen durch. Wird zur Führung der Arbeitsbereichsunterlagen herangezogen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Hoch- oder Fachschulabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten.

Lehrling

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YOUNGSTER

nicht im Katalog
Ein "Stift" (auf Lehrfrachtern und "Produktionsschiffen")
Tätigkeit:
Wird zum Beruf des Vollmatrosen ausgebildet, Spezialisierungsrichtung entweder Maschinen- oder Decksbetriebstechnik. Erwirbt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".
Verantwortung:
Ist für sich selbst verantwortlich für die richtige und vollständige Aufnahme des Wissens und Könnens der ausbildenden Lehrkräfte und Besatzungsmitglieder.
Erforderliche Qualifikation:
Hat eine abgeschlossene Schulausbildung (mindestens 10 Klassen).
Unterliegt im ersten Lehrjahr der Beheuerung durch die Betriebsberufsschule Flotte.

Offizier für Schiffs- betriebsdienst

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...

73/78 (46)
 
Tätigkeit:
Leitet und überwacht alle im nautischen und technischen Dienstbereich anfallenden Arbeiten, organisiert die Arbeitsbesprechungen und stellt die Arbeits- und Wachpläne auf. Fördert die Entwicklung neuer Arbeitsmethoden und organisiert die Einführung der neuen Technik in seinem Arbeitsbereich. Unterstützt die praktische Ausbildung der Lehrlinge und Decksleute.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Organisation der Arbeiten im Ladungsdienst, bei der Werterhaltung, Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des Schiffes sowie für die Einhaltung der Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen in seinem Arbeitsbereich.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Abschluss als Meister für Schiffsbetriebstechnik. Besitzt den Schweißerpass für autogenes und elektrisches Schweißen. Kann die lt. Seeschiffsbesetzungsordnung geforderte Fahrzeit nachweisen. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboote- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Bootsmann

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BOATSWAIN

73/78 (47)
Boß'n, Boss
Tätigkeit:
Leitet und überwacht im nautischen und technischen Dienstbereich die anfallenden Arbeiten und unterstützt die Ausarbeitung der Arbeits- und Wachpläne. Fördert die Entwicklung neuer Arbeitsmethoden und unterstützt die Einführung der neuen Technik. Überwacht und kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit der ihm zugeordneten Besatzungsmitglieder.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im Ladungsdienst, bei der Werterhaltung, Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des Schiffes sowie für die Einhaltung der Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen in seinem Arbeitsbereich.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik. Verfügt über mehrjährige Erfahrung als Vollmatrose. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Zimmermann Timming / (bis Ende der 1970er Jahre)
Kabelgattsmatrose

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CARPENTER

73/78 (48)
Kabel-Ede
Tätigkeit:
Verwaltet das Kabelgatt und sorgt für die Einlagerung und Ausgabe der seemännischen Ausrüstung und der Verbrauchsmaterialien und führt das Inventarbuch Deck und die Verbrauchsmaterialkartei. Pflegt und wartet die mechanischen Deckseinrichtungen, schließt und sichert die Ladeluken. Wartet das Lecksicherungsmaterial. Wird bei Notwendigkeit zur Bereitschaftswache, für den Wachdienst oder für den Einsatz im komplexen Schiffsbetrieb herangezogen.
Leitet Besatzungsmitglieder beim sparsamen Umgang mit Verbrauchsmaterialien an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben, insbesondere für die Übernahme des Trinkwassers, für die tägliche Peilung der Tanks und Bilgen sowie für die Bereitstellung der Arbeitsmaterialien für den Ladungsdienst und die Werterhaltung. Ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik und mehrjährige Berufserfahrung.
Hat Kenntnisse in der Holz-, Metall- und Kunststoffverarbeitung bei Reparaturen sowie in der Schmierstoffanwendung. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Vollmatrose

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AB MAN

73/78 (49)
 
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich alle anfallenden Arbeiten nach Anweisung selbständig durch. Gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der See- bzw. Hafenwache. Führt Arbeiten bei der Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des gesamten Schiffes und im Ladungsdienst durch. Leitet Lehrlinge und Decksleute an und beaufsichtigt diese bei der Ausführung der Arbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben und für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Matrose

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SAILOR

73/78 (50)
 
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich alle anfallenden Arbeiten nach Anweisung durch. Gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der See- bzw. Hafenwache. Wird bei der Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des gesamten Schiffes und im Ladungsdienst eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben und für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat die praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik abgelegt und kann die lt. Seeschiffsbesetzungsordnung geforderte Fahrzeit nachweisen. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer 111".

Decksmann

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ORD SEAMAN,
DECKHAND

73/78 (51)
 
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich (einschließlich E) alle ihm übertragenen Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht durch. Gewährleistet entsprechend seinem Ausbildungsstand die ordnungsgemäße Durchführung der See- bzw. Hafenwache. Wird bei der Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des gesamten Schiffes und im Ladungsdienst eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben und für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss in einem technisch orientierten Beruf und absolvierte einen Sicherheitsgrundlehrgang.

Storekeeper

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STOREKEEPER

73/78 (53)
Dreher, Storevize, Storex
Tätigkeit:
Führt Schweiß-, Dreh- und Reparaturarbeiten im technischen und nautischen Dienstbereich durch. Lagert und verwaltet Verbrauchsmaterialien für den Schiffsbetriebsdienst und führt die Materialverbrauchsbücher. Wartet und pflegt Werkzeuge und Werkzeugmaschinen. Führt Arbeiten an allen sanitären Anlagen durch. Leitet bei der Durchführung bestimmter Arbeitsaufgaben die ihm zugeordneten Besatzungsmitglieder bei der Arbeit an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben, für eine einwandfreie Lagerhaltung mit Nachweis des Materialverbrauches und für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und die praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung Maschinenbetriebstechnik abgelegt und hat Kenntnisse als Rohrschlosser und Dreher.
Besitzt den Schweißerpass für autogenes und elektrisches Schweißen. Kann die lt. Seeschiffsbesetzungsordnung geforderte Fahrzeit nachweisen. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboote- und Feuerschutzmann", für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Hebezeugführer I".

Masch.-Assistent

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ASSIST ENG,
ASSISTANT

73/78 (54)
Assi
Tätigkeit:
Versieht im technischen Dienstbereich Wach- und Kontrolldienst an den ihm zugewiesenen Anlagen, führt Reparaturen durch, leitet die Maschinenwärter und -helfer an und führt unter Aufsicht Schaltungen durch. Führt im technischen und nautischen Dienstbereich Werterhaltungs-, Konservierungs- und Pflegearbeiten durch. Wird bei Notwendigkeit als Heizer bzw. bei entsprechender Ausbildung als Dreher oder Plumber eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den FA-Abschluss als Vollmatrose der Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung Maschinenbetriebstechnik, besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I".

Maschinenwärter

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MOTORMAN

73/78 (55)
 
Tätigkeit:
Führt alle übertragenen Arbeiten im technischen und nautischen Dienstbereich unter Anleitung durch, insbesondere Konservierungs-, Pflege- und Reparaturarbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und die praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung Maschinenbetriebstechnik abgelegt. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I".

Maschinenhelfer

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DECKHAND

73/78 (56)
 
Tätigkeit:
Führt im technischen und nautischen Dienstbereich alle ihn übertragenen Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht durch, insbesondere Reinigungs-, Streich-, Schmier- und Transportarbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und absolvierte einen Sicherheitsgrundlehrgang.

Heizer

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BOILERMAN

73/78 (57)
 
Tätigkeit:
Arbeitet an der Kesselanlage, besonders bei der Bedienung, Wartung und Pflege, führt das Kesseltagebuch und das Speisewasserbuch. Während des Wachdienstes arbeitet er nach den Weisungen des technischen Wachoffiziers, bei Notwendigkeit im gesamten technischen und nautischen Dienstbereich.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der gesamten Kesselanlage einschließlich der dazugehörigen Aggregate sowie für die regelmäßige Kesselwasseruntersuchung.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und die praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung Maschinenbetriebstechnik abgelegt. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Kesselwärter", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I".

Pumpenmann

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PUMPMAN

73/78 (58)
"Plumber"
Tätigkeit:
Bedient, pflegt, wartet und repariert die Lade- und Löscheinrichtung auf Tankern unter Beachtung der spezifischen Sicherheitsbestimmungen für Tanker. Gewährleistet das verlustlose Laden und Löschen der Ladung. Bedient, pflegt und wartet die Tankwaschanlage.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Pflege, Wartung, Reparatur und Funktionstüchtigkeit der Lade- und Löscheinrichtung auf Tankern sowie für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss in einem technischen Beruf, umfangreiche Kenntnisse über das Pumpen- und Rohrleitungssystem auf Tankschiffen und hat die praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der Handelsschiffahrt, Spezialisierungsrichtung Maschinenbetriebstechnik abgelegt. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I".

Oberzahlmeister

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CHIEF PAYMASTER

73/78 (59)
"Chef-Purser" (auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Ist der ökonomische Berater des Kapitäns und Leiter des Bereiches Wirtschaft. Führt Verhandlungen mit in- und ausländischen Behörden hinsichtlich der Abfertigung des Schiffes. Führt Zollbelehrungen durch und erläutert der Besatzung und den Passagieren die notwendigen Bestimmungen, leitet die Planung und Planabrechnung nach dem Prinzip der strengsten Sparsamkeit und einer strengen Finanzkontrolle.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den Bereich Wirtschaft, einschließlich Kultur, für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, für die Verbesserung der Organisation im Arbeitsablauf und im Service sowie für alle materiellen Belange der Besatzung und der Passagiere.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Hoch- oder Fachschulabschluss, mehrjährige Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Verwaltung, besitzt Grundkenntnisse in der Gastronomie. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Zahlmeister

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PURSER

73/78 (60)
Purser (auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Leitet Sekretariat, Buchhaltung, Sparkasse, Lager, Friseursalon, Verkaufsstelle an, sorgt für den Einkauf von Proviant, Handels- und Transitwaren und bereitet die Klarierungsarbeiten vor. Führt Verhandlungen mit Betrieben und Institutionen für seinen Aufgabenbereich.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den Einkauf und die ordnungsgemäße Lagerhaltung und Lagerverwaltung bei Proviant sowie bei Handels- und Transitwaren unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie für die Verbesserung der Organisation im Arbeitsablauf und für die Einhaltung der Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung in der Geld- und Warenbewegung an Bord.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Fachschulabschluss und mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Verwaltung und der Finanzwirtschaft. Hat Grundkenntnisse in der englischen Sprache. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Wirtschaftsoffizier

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QUARTERMASTER

73/78 (61)
auch: Offizier für Ökonomie, Verwaltungsoffizier (auf Frachtschiffen)
Tätigkeit:
Beratung des Kapitäns in Angelegenheiten der Ökonomie, Leitung des Wirtschaftsbereiches, Gewährleistung der Verwaltungsarbeiten zur Sicherung der Ablauforganisation des inneren Schiffsbetriebes auf ökonomischem Gebiet, leitungsmäßige Schaffung der materiellen und finanziellen Voraussetzungen der sozialen und kulturellen Bordbetreuung.
Verantwortung:
Verantwortlich für die Erfüllung der Versorgungs- und Betreuungsaufgaben des Wirtschaftsbereiches gegenüber Besatzung und Passagieren, für die Erledigung der nicht ressortgebundenen Verwaltungsarbeiten, die sich aus Querschnittsaufgaben der Ökonomie und der inneren Organisation des Schiffsbetriebes ergeben, bei Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und betrieblichen Regelungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Fachschulabschluss in der Fachrichtung Gastronomie und Hotelwesen oder anderer Fachrichtungen der Ökonomie, eine an der Kombinatsakademie erworbene funktionsbezogene Zusatzqualifikation, mehrjährige Berufserfahrung und Grundkenntnisse der englischen Sprache. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

I. Buchhalter

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1st Accountant

73/78 (62)
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Führt alle Buchungsarbeiten an Bord durch und leitet die Mitarbeiter der Buchhaltung an. Erfasst alle Belege, kontrolliert diese und führt sofortige Buchung durch, überwacht alle Konten und fertigt die Monats-, Quartal- und Jahresabschlüsse sowie die Proviantabrechnung je Reise. Kontrolliert die Kasse an Bord. Verwaltet auf bestimmten Reisen die VM-Kasse. Überwacht die ordnungsgemäße Abrechnung der Kostenstellen.
Verantwortung:
Ist für die gesamte Verwaltungsarbeit in der Buchhaltung und den Buchungsverkehr an Bord verantwortlich sowie für die Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter in der Buchhaltung.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen kaufmännischen Facharbeiterabschluss, mehrjährige praktische Erfahrung in der Buchhaltung. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

II. Buchhalter

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2nd Accountant

73/78 (63)
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Führt die Bordkasse auf der Grundlage der Kassenordnung. Regelt die Kassengeschäfte an Bord, tätigt Ein- und Auszahlungen, zahlt Handgeld an die Besatzung aus.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Führung der Bordkasse und für die ordnungsgemäße Abrechnung des Handgeldes sowie für die Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen kaufmännischen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Erfahrung in der Verwaltungstätigkeit. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Sachbearbeiter für Wirtschaftsfragen

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ADMINISTRATOR

73/78 (64)
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Überwacht die Führung der Anwesenheitslisten der Bereiche einschließlich der BS und stellt diese zusammen. Regelt den Postverkehr für die Besatzung und die Passagiere. Bereitet die Ein- und Ausklarierung vor. Erledigt den Schriftverkehr für den Kapitän und die Bereichsleiter. Führt die Aktenablage, verwaltet das Büromaterial und gibt dieses aus.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der übertragenen Aufgaben sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Klarierung.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen kaufmännischen Facharbeiterabschluss, hat Kenntnisse in Stenografie und Schreibmaschine sowie umfassende Kenntnisse in der Verwaltungsarbeit. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots-- und Feuerschutzmann".

Kulturoffizier

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Culture off

73/78 (65)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Organisiert und leitet Kulturveranstaltungen aller Art, besonders unterhaltende und gesellige Veranstaltungen, Vorträge, Solidaritätsveranstaltungen sowie Feierstunden. Sichert ein hohes kulturelles Niveau aller Veranstaltungen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Planung und Durchführung der kulturellen Betreuung der Passagiere und Besatzung sowie für die Anleitung der ihm unterstellten Mitarbeiter.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Fachschulabschluss für Kulturarbeit oder einer ähnlichen Fachrichtung, verfügt über mehrjährige praktische Erfahrung in der Kulturarbeit. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und'als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Kulturassistent

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Culture Ass

73/78 (66)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Arbeitet unter Anleitung Programme und Veranstaltungspläne aus. Leitet den Bordfunksprecher, den Filmvorführer und Sportorganisator an und kontrolliert im Auftrage des Kulturoffiziers die Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben. Gestaltet Sendungen, führt Lichtbildervorträge durch, wartet und pflegt Geräte und Einrichtungen für die kulturelle Betreuung und verwaltet die Bordbibliothek.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Durchführung der ihm vom Kulturoffizier übertragenen Aufgaben unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Facharbeiterabschluss nach. Hat mehrjährige praktische Erfahrung in der kulturellen Arbeit. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Kapellenleiter

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BANDLEADER

73/78 (67)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Leitet die Kapelle und führt Musikveranstaltungen und Konzerte aller Art durch, gestaltet abwechslungsreiche und auf hohem künstlerischen Niveau stehende Darbietungen, entwickelt ständig neue Programme.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Leitung der Kapelle sowie für die Durchführung von auf hohem Niveau stehender Darbietungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat Abschluss an einer Musikfachschule und den Nachweis als Kapellenleiter. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Musiker

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Bandsman

73/78 (68)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Musiziert nach den Anweisungen des Kapellenleiters, pflegt und wartet die Instrumente.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Arbeit und für ein hohes Niveau der Darbietungen.
Erforderliche Qualifikation:
Besitzt den Abschluss einer Musikfachschule, die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Bordfunksprecherin

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Ship's radio speaker

73/78 (69)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Gestaltet Bordfunkprogramme, gibt Informationen an Passagiere und Besatzung, pflegt und wartet die Funkanlage, schneidet Bandaufnahmen, bereitet Übertragungen von Veranstaltungen vor.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Arbeit im Bordfunkstudio, insbesondere für eine gute Programmgestaltung.
Erforderliche Qualifikation:
Hat die fachliche Eignung als Sprecherin und hat längere Praxis in der Kulturarbeit, verfügt über eine gute Allgemeinbildung. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Filmvorführer

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projectionist

73/78 (70)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Bedient, pflegt und wartet Filmmaterial, Filmgeräte, Bildwerfer und das Fotolabor. Ergänzt nach Anweisung des Kulturoffiziers die Lichtbilderserien. Arbeitet bei der Vorbereitung und Durchführung kultureller und sportlicher Aufgaben mit.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für alle Vorbereitungs-, Durchführungs- und Aufräumungsarbeiten bei Filmvorführungen sowie für Sauberkeit und Ordnung im Fotolabor unter Beachtung der Arbeitsschutz- und technischen Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss in einem elektrotechnischen Beruf, besitzt Filmvorführerschein B. Kennt die Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Sportorganisator

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Sports man

73/78 (71)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Sichert einen ordnungsgemäßen Badebetrieb, führt die Gymnastik für die Passagiere durch und organisiert Sportveranstaltungen, u. a. Tontaubenschießen, lagert, wartet und pflegt Sportgeräte und Materialien für die kulturelle Arbeit. Arbeitet mit bei der Vorbereitung und Durchführung weiterer kultureller Aufgaben.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienebestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat die Prüfungen als Sporthelfer und für Erste Hilfe. Kennt die Hygiene-, Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Borddrucker

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Printer

73/78 (72)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Setzt und druckt alle benötigten Pläne, Programme und sonstigen Drucksachen, sichert Ordnung und Sauberkeit in der Borddruckerei sowie im Lagerraum.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Arbeit sowie für die Anfertigung aller Drucksachen in guter Qualität und für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss, mehrjährige praktische Erfahrungen sowie umfangreiche Kenntnisse in der Druckgestaltung. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Chefkoch

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Chef

73/78 (73)
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Organisiert und überwacht den Arbeitsablauf im Kombüsenbereich, sorgt für die Einhaltung der Speiserolle, des Verpflegungssatzes und der Hygienebestimmungen sowie für Ordnung, Sauberkeit in der Küche und in den Wirtschaftsräumen. Kontrolliert die Proviantlasten, bereitet die Bestellung und Übernahme von Proviant vor und sorgt für eine ordnungsgemäße Lagerung. Sichert eine systematische Qualifizierung aller Mitarbeiter seines Bereiches.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den Einkauf sämtlicher Lebensmittel, für einen ordnungsgemäßen Arbeitsablauf, für die Einhaltung des Kostenlimits, der Bestimmungen auf dem Gebiete der Hygiene, des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie für die Gültigkeit der Gesundheitsausweise des Küchenpersonals.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Fachschulabschluss und erforderliche Kenntnisse der Verwaltungsarbeit und mehrjährige Berufserfahrung. Hat Grundkenntnisse in Fremdsprachen. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Schiffskoch

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1st cook

73/78 (74)
"Kuckie", "Boulettenschmied"
Tätigkeit:
Leitet und organisiert den Arbeitsablauf im gesamten Küchenbetrieb bzw. in seiner Schicht, sorgt für die Zubereitung einer gesunden und schmackhaften Verpflegung auf der Grundlage der Speiserolle. Führt Reinigungsarbeiten in den Arbeits- und Lagerräumen des Kombüsenbereiches durch bzw. organisiert und kontrolliert diese. Wird bei Notwendigkeit auf Schiffen bis 1.500 tdw zeitweise im nautischen Dienstbereich eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den gesamten Arbeitsablauf im Küchenbetrieb bzw. in seiner Schicht sowie für die Proviantwirtschaft (Bestellung, Lagerhaltung). Leitet die ihm unterstellten Kochsmaate an. Sorgt für die Einhaltung der Hygiene-, Gesundheits-, Arbeite- und Brandschutzbestimmungen in seinem Bereich sowie für die Gültigkeit der Gesundheitsausweise der Kochsmaate.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Koch, beim Einsatz auf Fahrgastschiffen als I. Koch, die Meisterqualifikation und mehrjährige Berufserfahrung. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Kochsmaat

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2nd cook
Baker

73/78 (75)
Bäcker
Tätigkeit:
Unterstützt die Köche bei der Zubereitung und Verabfolgung der Verpflegung. Stellt Konditorei- und Backwaren her und bereitet Fleischwaren für die Versorgung der Besatzung und Passagiere vor. Übernimmt und lagert die angelieferten Lebensmittel. Pflegt und reinigt die ihm übergebenen Arbeitsgeräte sowie die Arbeits- und Lagerräume des Kombüsenbereiches. Gibt Unterstützung bei allgemeinen Ausrüstungsarbeiten. Der Einsatz in dem jeweiligen Arbeitsbereich erfolgt auf der Grundlage des Schiffsstellenplanes als Kochsmaat, Bäcker, Fleischer oder Konditor.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen Aufgaben unter Berücksichtigung bestehender Kalkulationen und Qualitätsmerkmale, für einen hygienischen einwandfreien Zustand der Arbeitsräume sowie für die Einhaltung der Hygiene-, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Besitzt einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Chefsteward

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Master Steward

73/78 (77)
 
Tätigkeit:
Leitet und kontrolliert die ihm unterstehenden Brigaden im Stewardbereich und die Mitarbeiter der Kostenstellen. Organisiert einen reibungslosen Arbeitsablauf. Sichert die Versorgung mit Getränken. Fertigt Analysen an, erarbeitet Kammerbelegungspläne und organisiert eine gute Betreuung der Passagiere. Sichert eine systematische Qualifizierung aller Mitarbeiter seines Bereiches.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße niveauvolle Betreuung der Passagiere, für die Einhaltung des Kostenlimits sowie für die Erfüllung des Erlösplanes in seinem Bereich. Ist verantwortlich für den Einkauf der Getränke-, Tabak-, Süß- und Transitwaren, für die Einhaltung der Hygiene-, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen im Stewardbereich sowie das Vorhandensein gültiger Gesundheitsausweise.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Fachschulabschluss auf dem Gebiet der Gastronomie. Hat umfassende Kenntnisse zur Ausrichtung von internationalen Empfängen und Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat mehrjährige praktische Erfahrungen im Beruf. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Obersteward

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Chief Steward

73/78 (78)
m/w Chefsteward/ess
Tätigkeit:
Leitet den Stewardbereich, sorgt für die Verwaltung und Lagerung der Geschirr- und Wäschebestände sowie für den Wäschetausch. Führt den Service in der Offiziersmesse durch, sorgt für die Betreuung der Passagiere und regelt die Bestellung, Lagerung, Verkauf und Abrechnung der Getränke. Reinigt die Offiziersmesse und Kammern nach Reinigungsplan. Leistet Zuarbeit bei Klarierungen. Organisiert die Einhaltung der Hygiene-, Arbeits- und Brandschutzbestirmungen im Stewardbereich. Auf Fahrgast- und Ausbildungsschiffen leitet er eine Brigade und unterstützt den Chefsteward bei der Betreuung der Passagiere.
Verantwortung:
Ist für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im Stewardbereich bzw. in seiner Brigade sowie für die Anleitung des ihm unterstellten Wirtschaftspersonals verantwortlich. Sichert die rechtzeitige Beschaffung aller Materialien für den Bereich durch entsprechende Zuarbeit bei Bestellung, besonders Wirtschaftsgeschirr und verwaltet das Inventar in Pantrys, Kammern und Gemeinschaftsräumen. Ist verantwortlich für Bezug, Lagerung, Verkauf und Abrechnung der Transit- und Handelswaren und für die Ermittlung und Abrechnung der täglichen Essenportionen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung in der Schiffahrt. Hat Kenntnisse zur Ausrichtung von Empfängen an Bord. Besitzt die Berechtigungsnachweise für Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann". Beim Einsatz auf Ausbildungsschiffen ist eine Meisterqualifikation, auf Fahrgastschiffen eine Fachschulqualifikation erforderlich.

Steward

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Steward

73/78 (79)
m/w "Messemieze"
Tätigkeit:
Führt den Service in den Messen durch. Verrichtet Reinigungs- und Abwascharbeiten nach Plan. Hilft bei der Übernahme des Verbrauchsmaterials für den Bereich Wirtschaft, des Proviants, der Getränke und der Transit- und Handelsware. Kontrolliert und leitet die Wirtschaftshelfer an. Unterstützt den Obersteward bei der Ermittlung und Abrechnung der täglichen Essenportionen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben unter Einhaltung der Hygiene-, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung. Absolvierte einen Sicherheitsgrundlehrgang. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Wirtschaftshelfer

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Mess Girl

73/78 (80)
 
Tätigkeit:
Führt sämtliche Reinigungsarbeiten im jeweiligen Arbeitsbereich nach einem Plan aus, insbesondere die Reinigung der Kabinen, des Geschirrs, der Küchenmaschinen und Kessel, der Gänge und Toiletten sowie der Mietswäsche. Wird zur Unterstützung des Stewards, Kochs oder Barmixers unter Beachtung der Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes herangezogen. Transportiert Koffer an und von Bord und hilft bei weiteren Ausrüstungsarbeiten mit. Der Einsatz in dem jeweiligen Arbeitsbereich erfolgt auf der Grundlage des Schiffsstellenplanes als Stewardhelfer, Kabinen-Steward, Decks-Steward, Kochshelfer, Pantry-Hilfe, Barhilfe, Schwarzabwäscher oder Lagerarbeiter bzw. Bordarbeiter.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben unter Beachtung der Hygiene-, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat mindestens 8-Klassenabschluss und die Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit, absolvierte einen Sicherheitsgrundlehrgang und besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Steward auf Fahrgastschiffen

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...

73/78 (81)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Führt Arbeiten zur Betreuung der Besatzung und Passagiere nach einem Plan aus. Dazu gehören das Eindecken der Tische, der Service, die Sauberhaltung des jeweiligen Arbeitsbereiches, der Transport von Koffern an und von Bord sowie die Mithilfe bei sonstigen Ausrüstungsarbeiten. Der Einsatz in dem jeweiligen Arbeitsbereich erfolgt auf der Grundlage des Schiffsstellenplanes als Messesteward, Salonsteward;, Getränkesteward oder als Kaffee-Steward.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen Aufgaben sowie für die Einhaltung der Hygiene-, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz-bestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und Berufserfahrung. Besitzt den Berechtigungs-nachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Speisesaalsteward

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...

73/78 (82)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Sorgt für einen reibungslosen Arbeitsablauf im Speisesaal, perfekten Service zum Frühstück, Mittag- und Abendessen. Berät die Gäste, serviert auf Silber, legt Speisen vor, tranchiert und flambiert, arbeitet bei Festessen und Banketts fehlerfrei. Führt Reinigungsarbeiten im Dienstbereich aus, transportiert Koffer an und von Bord, erledigt sonstige Bunkerungsarbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für eine einwandfreie Bedienung der Passagiere und eine ordnungsgemäße Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung in einem Hotel sowie Grundkenntnisse in Fremdsprachen und besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Büfettier

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...

73/78 (83)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Sorgt für einen reibungslosen Arbeitsablauf am Büfett, bestellt und nimmt Ware an, sorgt für eine richtige Lagerung, gibt Getränke, Süß- und Tabakwaren gegen Bons oder Bargeld aus, serviert im Speisesaal Getränke und kassiert. Übernimmt die Kontrolle der Bons und sorgt für eine ordnungsgemäße Abrechnung und die Rücklieferung des Leergutes.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für Annahme und Ausgabe der Ware seines Bereiches, Bonkontrolle und Abrechnung, ordentliche Lagerung der ihm anvertrauten Waren, Einhaltung der Hygiene-, Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen, Herstellung des Verschließzustandes nach Arbeitsbeendigung und Kontrolle. Ist materiell verantwortlich für den ihm übergebenen Warenbestand.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss, mehrjährige Berufserfahrung im Gaststättenwesen, Kenntnisse der Warenlagerung, Warenpflege, im Rechnungswesen und Grundkenntnisse in Fremdsprachen. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

I. Steward auf FG

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73/78 (84)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Serviert in seinem Revier und leitet die ihm unterstellten Mitarbeiter an. Stellt die Dienstpläne auf, unterstützt die Ausgestaltung internationaler Empfänge, wird bei Bedarf vom Chefsteward mit besonderen Aufgaben betraut. Verwaltet die Berufsbekleidung des Servierpersonals.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für einen einwandfreien Service in seinem Bereich, für die Führung der Stundenkarten, für einen ordnungsgemäßen Arbeitsablauf sowie für die Einhaltung der Hygiene-, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Abschluss als Serviermeister, kennt die Bestimmungen zum Hygiene- und Arbeitsschutz, hat Kenntnisse in Fremdsprachen und besitzt die Berechtigungs- nachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Barmixer

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...

73/78 (85)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Bereitet die Bar vor, mixt Getränke, bestellt, empfängt und lagert Waren, führt Kalkulationen für Mixgetränke durch, sichert eine niveauvolle Dekoration, leitet den Barbetrieb und die ihm unterstellten Mitarbeiter an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf in allen Bars, für einen einwandfreien Service, für die Einhaltung der Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen. Ist über seine Warenbestände rechenschaftspflichtig.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Kellner, besitzt den Qualifikationsnachweis als Mixer, kennt die Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen, verfügt über ein gutes Allgemeinwissen. Hat Grundkenntnisse in Fremdsprachen. Besitzt die Berechtigungs- nachweise für Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Lagerverwalter

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73/78 (87)
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Lagert und staut ordnungsgemäß und seefest die verschiedensten Waren. Bereitet die Bestellungen vor und übernimmt die einzelnen Waren. Führt die Lagerkartei und nimmt die Warenausgabe vor. Sorgt für die Rücklieferung des Leergutes.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Lagerhaltung und Kontrolle der Bestände sowie für eine lückenlose Nachweisführung der Bestände. Sorgt für die Einhaltung der Hygiene-, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen. Ist materiell verantwortlich für den ihm übergebenen Warenbestand.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss, mehrjährige Berufserfahrung und Erfahrungen im Umgang mit Lebensmitteln. Kennt die Hygienebestimmungen. Auf Fahrgastschiffen ist Meisterausbildung erforderlich. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits-und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Lagerverwalter-
Helfer

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73/78 (88)
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Übernimmt die Waren der Lieferfirmen an der Pier nach Rechnung und Lieferschein, kontrolliert die Waren nach Zustand und Vollzähligkeit. Überprüft die an Bord auszuliefernden Waren.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen Aufgaben und dem Lagerverwalter rechenschaftspflichtig.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige praktische Erfahrungen als Fachlagerist für Lebensmittel. Kennt die Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Verkäuferin

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73/78 (89)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Verkauft an Bord Waren. Sorgt für Ordnung und Sauberkeit in der Verkaufsstelle und in den Lagerräumen, für eine dekorative Ausgestaltung der Schaukästen, rechnet täglich die Erlöse ab und gibt Warenbestellungen an den Bereichsleiter.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Bordverkaufsstelle und die ordnungsgemäße Kassenführung. Ist materiell verantwortlich für den ihr übergebenen Warenbestand.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und gute Kenntnisse in Dekoration und Werbung. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Friseur

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73/78 (90)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Führt alle anfallenden Arbeiten im Salon aus. Sichert Ordnung und Sauberkeit im Friseursalon, pflegt und wartet Geräte und Einrichtungen, geht sparsam mit Verbrauchsmaterial um.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen Aufgaben und für Sauberkeit im Friseursalon.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss als Herren- und Damenfriseur und mehrjährige Berufserfahrung. Hat Grundkenntnisse in einer Fremdsprache. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Wäscheverwalterin

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73/78 (91)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Verwaltet die gesamte Wäsche, Hygiene- und Arbeitsschutzbekleidung, führt das Wareneingangsbuch und die Ausgabekartei, leitet die Wäscherei an Bord der Fahrgastschiffe und sichert die Einhaltung der Hygiene- und Arbeitsschutz- bestimmungen. Stellt für die Wäscherinnen und Kabinenstewardessen die Dienstpläne auf und führt die Stundenkarten. Wird bei Bedarf mit anderen Aufgaben im Dienstbereich Wirtschaft betraut.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den Wäsche-, Hygiene- und Arbeitsschutzbekleidungsbestand, für die Ordnung im Wäsche- und Bügelraum, für die Reinigung der Kabinen, Bäder, Gänge und Toiletten und für den Einsatz sowie für die Anleitung der Wäscherinnen und Kabinenstewardessen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Erfahrungen als Wäsche- beschließerin. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Wäscherin

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73/78 (92)
(auf Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Führt das Waschen, Schleudern, Trocknen, Mangeln oder Bügeln der gesamten Schiffswäsche durch unter Beachtung der Hygiene-und Arbeitsschutzbestimmungen. Verwaltet die Schiffswäsche, pflegt und wartet die ihr anvertrauten Maschinen und sorgt für einen sparsamen Umgang mit Material und Frischwasser.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen Aufgaben, für die Vollständigkeit des Wäschebestandes und für die Einhaltung der Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Besitzt den Qualifikationsnachweis als Wäscher, hat umfangreiche Kenntnisse über die Funktion und Bedienung der ihr anvertrauten Maschinen und Anlagen. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Brandschutzoffizier

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Fire Officer

73/78 (93)
(auf Lehrfrachtern und Urlauberschiffen)
Tätigkeit:
Organisiert den vorbeugenden Brandschutz an Bord, kontrolliert die Großlöschanlagen sowie Atemschutzgeräte, überwacht die gesamte Brandschutzausrüstung und die Feuermeldeanlagen. Führt Prüfungen für die Zulassung zum Feuerschutzmann durch. Wirkt aufklärend im Brandschutz.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für alle Fragen des vorbeugenden Brandschutzes an Bord, für die Zusammenstellung und Einsatzbereitschaft eines einwandfrei arbeitenden Brandschutz- und Brandbekämpfungstrupps.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Fachschulabschluss als Ingenieur des Brandschutzwesens, beherrscht die eingesetzte Technik und die Taktik zum richtigen Einsatz der Kräfte. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Brandschutzmann

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Fire Man

73/78 (94)
 
Tätigkeit:
Pflegt und wartet die Feuerlöscheinrichtungen und beherrscht die Handhabung der Geräte, arbeitet im Notfalle mit den Einsatzgeräten so, dass Menschen und Material gerettet werden. Wirkt aufklärend im Brandschutz.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die richtige und vollständige Ausrüstung des Schiffes mit Brandschutzgeräten, für deren ständige Einsatzbereitschaft sowie für den vorbeugenden Brandschutz.
Erforderliche Qualifikation:
Hat abgeschlossene Gruppenführerausbildung bei der Berufsfeuerwehr und gute Kenntnisse in vorbeugenden und taktischen Maßnahmen. Besitzt den Berechtigungs- nachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Werft- und Hafenablösung


Kapitän

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73/78 (95)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Übergibt, bzw. übernimmt das Schiff auf der Grundlage eines Übergabe- bzw. Übernahmeprotokolls. Gewährleistet einen reibungslosen Arbeitsablauf in allen Bereichen. Leitet und kontrolliert die Durchführung der Aufgaben der Besatzung. Nimmt rechtlich alle Verpflichtungen wahr, die sich aus der Aufgabenstellung während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit ergeben. Sorgt für die Qualifizierung der Mitglieder seines Ressorts. Gewährleistet die volle Einsatzbereitschaft des Schiffes in nautischer und technischer Hinsicht. Sorgt für die Benachrichtigung der Stammbesatzung zum Auslauftermin.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für Schiff, Besatzung und Ladung, für die Einsatzbereitschaft des Schiffes auf nautischem, technischem und personellem Gebiet, für Verholungen sowie für die Durchsetzung der Leitungsprinzipien und für die Einhaltung der Gesetzlichkeit und der geltenden Bestimmungen für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Seerechtes, des Handelsrechtes und des Völkerrechtes.

Erster Offizier

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73/78 (97)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet auf Schiffen im Hafen und auf Reede die ordnungsgemäße Übernahme bzw. Übergabe der Ladung. Arbeitet mit den Abladern und der Stauerei zusammen und überwacht die Arbeit der Steuer. Schafft auf Werftschiffen die Voraussetzung für einen einwandfreien Reparaturablauf in seinem Bereich. Sorgt für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf während seiner Wache, verwaltet das Decksinventar und rüstet das Schiff in seemännischer Hinsicht aus. Kontrolliert die Wachoffiziere und leitet diese an.
Sorgt für die Qualifizierung der Seeleute seines Ressorts.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf während seiner Wache, für den Lade- und Löschprozeß, für die qualitätsgerechte Stauung der Güter und die optimale Auslastung des Schiffes sowie für die Einhaltung der Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Seerechtes, des Handelsrechtes und des Völkerrechtes.

Wachoffizier

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73/78 (99)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf während seiner Wache. Kontrolliert die Wachgänger und leitet diese an. Unterstützt den Ersten Offizier bei dessen Aufgaben im Lade- und Löschprozeß bzw. während der Liegezeit des Schiffes in der Werft oder auf Reede. Kontrolliert die Anlieferung der seemännischen- und Decksausrüstung und sorgt für die ordnungsgemäße Lagerung.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den Arbeitsablauf während seiner Wache, für einen ordnungsgemäßen Lade- und Löschbetrieb sowie für die Einhaltung der Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Arbeitsbereich und während der Wache.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Verfügt über Sprachkenntnisse entsprechend den Ausbildungsdokumenten. Hat Kenntnisse auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Seerechts, des Handels- und Völkerrechts.

Ltd. Techn. Offz.

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73/78 (101)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Übernimmt bzw. übergibt die gesamte technische Anlage des Schiffes auf der Grundlage eines Übergabe/Übernahmeprotokolls. Leitet und kontrolliert alle für den einwandfreien betriebssicheren Zustand der Anlagen erforderlichen Arbeiten im Schiffsbetriebsdienst während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit. Kontrolliert die technischen Fachoffiziere und leitet diese an. Gewährleistet den reibungslosen Wach- und Arbeitsablauf, sorgt für die Durchsetzung guter Führungsprinzipien und für die Qualifizierung der Mitarbeiter seines Ressorts. Führt die technische Dokumentation.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für sämtliche Aggregate und Anlägen sowie für den technischen Zustand des Schiffes, für die termingerechte Instandhaltung, für die Entwicklung des Neuererwesens und für die Einhaltung der Bestimmungen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes, für die Anleitung der im technischen und nautischen Dienstbereich arbeitenden Beschäftigten.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Hat umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der BMSR-Technik und im Erhaltungsbetrieb sowie mehrjährige praktische Erfahrung im technischen Bereich.

Techn. Wachoffz.

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73/78 (103)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Kontrolliert auf Schiffen im Hafen, in der Werft und auf Reede während seiner Wache die Wachgänger und leitet diese bei den Pflege- und Wartungsarbeiten an. Führt bei Reparaturen durch Fremdfirmen ständige Kontrollen durch und nimmt einzelne Aggregate ab. Sorgt bordseitig für die technischen Voraussetzungen für einen einwandfreien Lade- und Löschprozess.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den reibungslosen Arbeitsablauf während seiner Wache, für die technische Einsatzbereitschaft der lt. Reparaturliste aufgeführten Spezifikationen, für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen in seinem Bereich, für die ordnungsgemäße Übernahme und Lagerung aller Ersatz- und Ausrüstungsteile sowie der Betriebsstoffe.
Erforderliche Qualifikation:
Weist den entsprechenden Fachschul- oder Meisterabschluss nach und besitzt das lt. Seeschiffsbesetzungsordnung erforderliche Befähigungszeugnis einschließlich der Qualifikationsnachweise. Hat umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der BMSR-Technik und im Erhaltungsbetrieb sowie mehrjährige praktische Erfahrung im technischen Bereich.

Offz. für Hilfsanl.

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73/78 (104)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Sorgt auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit für die ständige Einsatzbereitschaft der Kühlanlagen und Decksmaschinen, wartet, pflegt und repariert diese Anlagen. Überwacht die Anlagen, sichert die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen, übernimmt im Bedarfsfall Aufgaben im Maschinendienst.
Verantwortung :
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben in seinem Arbeitsbereich, für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbe- stimmungen in seinem Bereich sowie für die Durchführung der vom Ladungsoffizier angewiesenen Maßnahmen zur Sicherung der Ladung in den Kühlräumen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Fachschulabschluss entsprechend den Bestimmungen des Seefahrtsamtes und mehrjährige Berufserfahrungen nach. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Offz. für Hilfsanl.
(Meister)

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73/78 (105)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Sorgt für die ständige Einsatzbereitschaft der Kühlanlagen und Decksmaschinen, wartet, pflegt und repariert diese Anlagen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit des Schiffes. Überwacht die Anlagen, sichert die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen, übernimmt im Bedarfsfall Aufgaben im Maschinendienst.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben in seinem Arbeitsbereich, für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbe- stimmungen in seinem Bereich sowie für die Durchführung der vom Ladungsoffizier angewiesenen Maßnahmen zur Sicherung der Ladung in den Kühlräumen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Meisterabschluss entsprechend den Bestimmungen des Seefahrtsamtes und Berufserfahrung nach. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Offz. f. elektr. Anl.

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73/78 (106)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Sichert auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit die ständige Einsatzbereitschaft der gesamten E-Anlagen, wartet und bedient alle elektronischen Schiffsanlagen (Mess- und Regeltechnik), geht während der Manöver Wache und führt das E-Tagebuch und die Arbeitsbereichsunterlagen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit der E-Anlage, einschließlich der Stromversorgung für die Funkanlage und die nautischen Geräte sowie für die Kontrolle, Wartung und Pflege und Reparatur aller elektro-technischen Anlagen und für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Bereich.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Fachschulabschluss entsprechend den Bestimmungen des Seefahrtsamtes und mehrjährige Berufserfahrungen nach. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Offz. f. elektr. Anl.
(Meister)

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73/78 (107)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Siehe wie vor beim Offizier für elektrische Anlagen.
Verantwortung:
Siehe wie vor beim Offizier für elektrische Anlagen.
Erforderliche Qualifikation:
Weist einen Meisterabschluss entsprechend den Bestimmungen des Seefahrtsamtes und Berufserfahrungen nach. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Elektriker

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73/78 (108)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit selbständig Arbeiten an der E-Anlage unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen durch, macht Kontrollgänge und vermerkt diese im E-Tagebuch, pflegt, repariert und wartet die E-Anlagen, führt vorbeugend Arbeiten und Kontrollmessungen durch, überwacht die elektrischen Lade- und Löscheinrichtungen.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der Arbeiten, für Ordnung und Sauberkeit im E-Storeraum und in der E-Werkstatt sowie für die richtige Lagerung und Konservierung der Reserveteile, elektrischen Hilfsmittel und Meßgeräte und für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung an Bord. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann", für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Hebezeugführer III".

Bootsmann

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73/78 (109)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet und überwacht auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit im nautischen und technischen Dienstbereich die anfallenden Arbeiten und stellt die Arbeits- und Wachpläne auf. Fördert die Entwicklung neuer Arbeitsmethoden und unterstützt die Einführung der neuen Technik. Überwacht und kontrolliert die ordnungs- gemäße Durchführung der Arbeit der ihm zugeordneten Besatzungsmitglieder.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im Ladungsdienst, bei der Werterhaltung, Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des Schiffes sowie für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen in seinem Arbeitsbereich.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits- , Arbeits- und Brandschutz ", als "Rettungsboots - und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III". Hat mehrjährige Berufserfahrung an Bord.

Vollmatrose

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73/78 (110)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich alle anfallenden Arbeiten nach Anweisung selbständig aus. Gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Seewache auf Reede bzw. Hafenwache. Führt Arbeiten bei der Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des gesamten Schiffes und im Ladungsdienst durch. Leitet Decksleute an und beaufsichtigt diese bei der Ausführung der Arbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen Aufgaben und für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der Handelsschifffahrt mit der Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots - und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Matrose

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73/78 (111)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich alle anfallenden Arbeiten nach Anweisung durch. Gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Seewache auf Reede bzw. der Hafenwache. Wird bei der Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des gesamten Schiffes und im Ladungsdienst eingesetzt.
Verantwortung:
Siehe wie vor beim Vollmatrosen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Teilfacharbeiterabschluss als Vollmatrose der Handelsschifffahrt. Hat die praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Decksbetriebstechnik abgelegt. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer III".

Decksmann

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73/78 (112)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt im nautischen und technischen Dienstbereich (einschließlich E) alle ihm übertra- genen Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht durch. Gewährleistet entsprechend seinem Ausbildungsstand die ordnungsgemäße Durchführung der Seewache auf Reede bzw. der Hafenwache. Wird bei der Konservierung, Reparatur, Wartung und Pflege des gesamten Schiffes und im Ladungsdienst eingesetzt.
Verantwortung:
Siehe wie vor beim Vollmatrosen & Matrosen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss in einem technisch orientierten Beruf und absolvierte einen Sicherheitsgrundlehrgang.

Storekeeper

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73/78 (113)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit Schweiß-, Dreh- und Reparaturarbeiten im technischen und nautischen Dienstbereich durch. Lagert und verwaltet Verbrauchsmaterialien für den technischen Dienstbereich und führt die Materialverbrauchsbücher. Wartet und pflegt Werkzeuge und Werkzeugmaschinen. Führt Arbeiten an allen sanitären Anlagen durch. Leitet bei der Durchführung bestimmter Arbeitsaufgaben die ihm zugeordneten Besatzungsmitglieder bei der Arbeit an.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufga- ben, für eine einwandfreie Lagerhaltung mit Nachweis des Materialverbrauchs und für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und die praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Maschinenbetriebstechnik abgelegt und hat Kenntnisse als Rohrschlosser und Dreher. Besitzt den Schweißerpass für autogenes und elektrisches Schweißen. Kann die lt. Seeschiffsbesetzungsordnung geforderte Fahrzeit nachweisen. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I".

Masch.-Assistent

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73/78 (115)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Versieht auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit Wach- und Kontrolldienst an den ihm zugewiesenen Anlagen, führt Reparaturen durch, leitet die Maschinenwärter und -helfer an und führt unter Anleitung Schaltungen durch. Führt im technischen und nautischen Dienstbereich Werterhaltungs-, Konservierungs- und Pflegearbeiten durch. Wird bei Notwendigkeit als Heizer eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimnungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der Handelsschifffahrt, Spezialisie- rungsrichtung Maschinenbetriebstechnik. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I".

Masch.-Wärter

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73/78 (116)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Versieht auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit Wach- und Kontrolldienst an den ihm zugewiesenen Anlagen, führt Reparaturen durch, leitet die Maschinenwärter und -helfer an und führt unter Anleitung Schaltungen durch. Führt im technischen und nautischen Dienstbereich Werterhaltungs-, Konservierungs- und Pflegearbeiten durch. Wird bei Notwendigkeit als Heizer eingesetzt.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufga- ben sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimnungen.
Erforderliche Qualifikation:
Hat den Facharbeiterabschluss als Vollmatrose der Handelsschifffahrt, Spezialisie- rungsrichtung Maschinenbetriebstechnik. Besitzt die Berechtigungsnachweise als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I".

Masch.-Helfer

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73/78 (117)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Führt auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit im technischen und nautischen Dienstbereich alle übertragenen Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht durch, insbesondere Reinigungs-, Streich-, Schmier- und Transportarbeiten.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben.
Erforderliche Qualifikation:

Hat den Facharbeiterabschluss eines technischen Berufes und absolvierte einen Sicherheitslehrgang.

Pumpenmann

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73/78 (118)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Bedient, pflegt, wartet und repariert die Lade- und Löscheinrichtungen auf Tankern während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit unter Beachtung der spezifischen Sicherheitsbestimmungen für Tanker. Gewährleistet das verlustlose Laden und Löschen der Ladung. Bedient, pflegt und wartet die Tankwaschanlage.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Pflege, Wartung, Reparatur und Funktions- tüchtigkeit der Lade- und Löscheinrichtung auf Tankern sowie für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:

Hat den Facharbeiterabschluss in einem technischen Beruf, umfangreiche Kenntnisse über das Pumpen- und Rohrleitungssystem auf Tankschiffen und hat die praktische Facharbeiterprüfung zum Vollmatrosen der Handelsschifffahrt, Spezialisierungsrichtung Maschinenbetriebstechnik abgelegt. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz", als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann" und als "Hebezeugführer I".

Obersteward

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73/78 (119)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet das Wirtschaftspersonal an und sichert einen reibungslosen Arbeitsablauf sowie die Versorgung mit Getränken auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit. Übernimmt, verwaltet und lagert Proviant und Material für den Wirtschaftsbereich. Führt den Service in der Offiziersmesse durch.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im Stewardbereich, für die Anleitung des ihm unterstellten Wirtschaftspersonals, für die Ermittlung und Abrechnung der täglichen Essenportionen, für die Einhaltung des Kostenlimits in seinem Aufgaben- bereich sowie für die Einhaltung der Hygiene- und der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:

Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung in der Schifffahrt. Hat Kenntnisse zur Ausrichtung von Empfängen an Bord. Besitzt die Berechtigungs- nachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Steward

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73/78 (120)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet das Wirtschaftspersonal an und sichert einen reibungslosen Arbeitsablauf sowie die Versorgung mit Getränken auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit. Übernimmt, verwaltet und lagert Proviant und Material für den Wirtschaftsbereich. Führt den Service in der Offiziersmesse durch.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im Stewardbereich, für die Anleitung des ihm unterstellten Wirtschaftspersonals, für die Ermittlung und Abrechnung der täglichen Essenportionen, für die Einhaltung des Kostenlimits in seinem Aufgaben- bereich sowie für die Einhaltung der Hygiene- und der Gesundheits-, Arbeits- und Brand- schutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:

Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung in der Schifffahrt. Hat Kenntnisse zur Ausrichtung von Empfängen an Bord. Besitzt die Berechtigungs- nachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Schiffskoch

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73/78 (121)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Leitet und organisiert auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit den Arbeitsablauf im gesamten Küchenbetrieb bzw. in seiner Schicht, sorgt für die Zubereitung einer gesunden und schmackhaften Verpflegung auf der Grundlage der Speiserolle. Kontrolliert Sauberkeit, Temperaturen und Ordnung im Proviantraun, rechnet die Gästeportionen ab, leitet die Weiterbildung des Küchenpersonals.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf im Küchenbetrieb, sowie für die Einhaltung der Hygiene- und der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestim- mungen in seinem Bereich und für die Gültigkeit der Gesundheitsausweise des Küchenpersonals.
Erforderliche Qualifikation:

Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung. Besitzt die Berechtigungsnachweise für "Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz" und als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Kochsmaat

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73/78 (122)
(Werft- und Hafenablösung)
Tätigkeit:
Verwaltet auf Schiffen während der Werft-, Hafen- und Reedeliegezeit die an Bord befindlichen Fleisch-, Wurst- und Backwaren, sichert die fachgerechte Vorbereitung des Fleisches und der Backmittel für die Mahlzeiten, kontrolliert ständig Fleisch- und Wurstwaren, pflegt die ihm anvertrauten Geräte und Maschinen und hilft bei Bedarf in der Kombüse.
Verantwortung:
Ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen Aufgaben, für einen hygienischen einwandfreien Zustand der Arbeitsräume sowie für die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen.
Erforderliche Qualifikation:

Hat einen Facharbeiterabschluss und mehrjährige Berufserfahrung. Besitzt den Berechtigungsnachweis als "Rettungsboots- und Feuerschutzmann".

Anhang

Dienstgradeinteilung (gilt auch für die Werft- und Hafenablösung)
Offiziere Unteroffiziere Mannschaften
Kapitän
Erster Offizier
II. Nautischer Offizier
III. Nautischer Offizier
Leitender Funkoffizier
Funkoffizier
Leitender Technischer Offizier
I. Technischer Offizier
II. Technischer Offizier
III. Technischer Offizier
Assistenzoffizier
Offizier f. Schiffsbetriebsdienst
Offizier f. elektrische Anlagen
Offizier f. elektr.Anlagen (Meister)
Offizier f. Hilfsanlagen
Offizier f. Hilfeanlagen (Meister)
Oberzahlmeister
Zahlmeister
Wirtschaftsoffizier
Chefkoch
Chefsteward
Obersteward auf FG
Kulturoffizier
Kapellenleiter
Brandschutzoffizier
I. Ausbildungsoffizier
Ausbildungsoffizier
Bootsmann
Kabelgattsmatrose
Storekeeper
Oberheizer
Pumpenmann
I. Buchhalter
Lagerverwalter
Schiffskoch
Obersteward
Büfettier
1. Steward auf FG
Barmixer
Verkäuferin
Wäscheverwalterin
Kultur-Assistent
Musiker
Alleinelektriker
Alleinhilfsanlagenwärter
Steuerer
Lehrausbilder
Lagerverwalter auf FG
Vollmatrose
Matrose
Decksmann
Maschinenassistent
Maschinenwärter
Maschinenhelfer
Hilfsanlagenwärter
II. Buchhalter
Sachbearbeiter f. Wirtschaftsfragen
Lagerverwalterhelfer
Kochsmaat
Kochshelfer auf FG
Steward
Wirtschaftshelfer
Steward auf FG
Speisesaalsteward auf FG
Friseur
Wäscherin
Borddrucker
Bordfunksprecherin
Filmvorführer
Sportorganisator
Brandschutzmann
Tischler
Heizer
Dreher
Plumber
Elektriker

Oben nicht aufgeführte Benennungen

Steuermann Bezeichnung in der kleinen Küstenschifffahrt bzw. in der Fischerei:
Seeoffizier (höchster Offizier nach dem Kapitän), für die Navigation verantwortlich. (3)
Bestmann Bezeichnung in der kleinen Küstenschifffahrt bzw. in der Fischerei:
Mitglied der Decksbesatzung, welches auf Seereisen statt eines Steuermanns die Seewachen übernimmt, ohne allerdings ein Patent zu besitzen. (3)
Leichtmatrose Ein im 2. Ausbildungsjahr auf einem Schiff befindlicher Seemann, dessen Rang zwischen Schiffsjunge und Vollmatrose liegt. (3)
Maschinist Bedeutung 1: Facharbeiter, der Maschinen bedient und überwacht;
Bed. 2: Leiter des Personals, das auf Schiffen die Maschinen bedient und wartet (3)
Schmierer Motorenhelfer; Aufgabe ist die Wartung und Überwachung der Maschinen zur Zuverlässigkeit und Sicherheit; meist ein gelernter Maschinenbauer. (3)
Trimmer Hatte die Aufgabe, auf mit Kohle befeuerten Dampfschiffen die Kohle aus den zum Teil weit vom Kesselraum entfernten Kohlebunkern heranzuschaffen. (3)

Anmerkungen

Der Quali-Katalog beinhaltete einen Titel mit Impressum, das Inhaltsverzeichnis, Hinweise zur Handhabung und ein Verzeichnis der Qualifikationsmerkmale nach Ordnungsnummern - hier ergänzend abrufbar pdficon.gif (1 MB).
Beschreibungen der hier für die Besatzungen gemeinten DSR-Schiffe sind in unserer Rubrik Schiffe zu finden. Dabei empfehlen wir den Navigationsstart über die Schiffstypenliste.

Herzlichen Dank an Kpt. Hans-Hermann Diestel für die super Unterstützung
sowie an RoB und an Martin (Dr. med.) für die Tipps und an RP (SSMR)!
   
Quellen: (1) Katalog der Qualifikationsmerkmale für die Beschäftigten der Handelsflotte 1978, DDR, Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Reg.-Nr. 73/78
(2) Jahrbuch der Schiffahrt 1971, TRANSPRESS VEB Verlag für Verkehrswesen Berlin; Beitrag: Uhlemann, Genosse Kapitän. Aufgaben eines Kapitäns unserer Handelsflotte, S. 12-17
(3) Nach diversen Suchergebnissen im Internet
Grafik/Foto: o. g.
Fotoshow mit Shadowbox, © 2007-2010 M.J.I. Jackson

"Unsere Bordrolle": Seeleute Rostock e.V., 10.03.2019, ABa

   

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  16.04.2019  
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